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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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Von eigentlichen Cammerausgaöen. 595

neue Gebäude unter das sandbauwesen, wovon wikbald mrc mehrerem handeln werden.

§. 49 ?.

Der Aufwand aufdie bey Erhebung derEinkünf. c) DkeBcjdl-ke nöthigen Einnahme- und Wirkhschafts Bedientenund Arbeiter, ist gleichfalls ein wichtiger Punct in die- nabmc - undser Art der Ausgaben. Die Bedienten müssen mitzureichender Besoldung versehen seyn, daß sie ehrlichund dem Ansehen und Respecte, so sie von ihren Un-tergebenen haben sollen, gemäß leben können. Siemüssen zugleich mit Wohnungen versorget werden, inwelchen sie die Sache, der sie vorstehen sollen, gleich-sam übersehen können; und man soll niemals gestat-ten, daß sie nicht auf der Stelle der Wirthschaft,sondern vielleicht in nahgelegenen Städten wohnen.

Denn die geringern Bedienten und Arbeiter machensich ihre Abwesenheit zu Nutze, und wissen von derZeit ihrer Ankunft allemal Nachricht zu erhalten.Gemeiniglich werden den Bedienten statt ihrer Be-soldung, auch allerley Deputate ausgesetzet. Allein,außer Holz und Getreide, soll man nicht leicht etwaszu Deputaten abreichen lassen,weil die Bedienten sonstGelegenheit haben, sich allemal das Beste zuzueignen,das ungleich mehr werth ist, als die Meunung derCammer gewesen seyn kann. Besonders kann der-glerchenbey gemästetem Vieh,bey Wein undHeu vor-gehen. DieAccidenrien aber, die nur zuBevorthei-lung des Regenten und allerley Kunstgriffen, dieselbenzu erweitern, Anlaß geben, soll man ganz und gar nichtgestatten, wie ich schon verschiedentlich in diesem Wer-ke erinnert habe.

§. 49 ^»

Bey den Schreibematerialien und andern Neben- 4)D-'eSchrei-unkosten, z.E. der Bothen, welche die Einnahme-und «E" Neben-

Pp 2 Wirth- Unkosten.