Von eigentlichen Cammerausgaben. 6iz
§' 514.
Wie sehr Belohnungen nützlicher Erfindungen und Dvtt Mloh«fähiger Kopfe andere zur Nachelferung anreizen, und cher Erfinduivmithin die Wissenschaften undKünste befördern, sol- "»d ^d>»erches bedarf keiner weitlauftigen Ausführung. Be,sonders muß man diejenigen Erfindungen belohnen,die zur Verbesserung der Commereien und Manufa»cturen, und überhaupt des Nahrungsftandes gerei»chen. Es ist allerdings nöthig, hierzu bey der Cam-mer etwas auszuwerfen, obgleich nicht eben alle Be»lohnunqen in baarem Gelde bestehen dürfen, sondernBeförderungen zu einträglichen und gemäßen Dien»sirn, Ti'el und Würden und dergleichen, eben diesenEndzweck erfüllen. Allein, alle solche Erfindungendurch Privilegia zu vergelten, wodurch nur zu Mono»poliis Anlaß gegeben wird, das kann nach gutenGrundsätzen der Wohlfahrt des Staats nicht zutrag»lich erachtet werden, wie schon hin und wieder in die»sein Werke erinnert worden.
§. 5 '?.
- Die achte und letzte Abtheilung kömmt endlich auf 8h Auftvandden Aufwand auf solcheDmge an, die zur Bequem.lichkeit und Zierde des Landes gereichen. Hierher ge. Landes,hören zierliche Springbrunnen in Städten, die Rein-lichha' tung der Städte, und besonders die Unkosten zuUnterhaltung der Laternen; im Lande aber find hier-her zu rechnen die Alleen, so von einer Stadt zur an-dern angeleget werden, die Postsäulen und andere der-gleichen Einrichtungen. Der Aufwand in denSkäd-ten oon dieser Art, muß gemeiniglich von den Stadt-räthen befkritten werden; und nur in der Residenzpfleget d-e Cammer zuweilen einen Zuschuß zu thun,wenn die Kosten sehr stark sind. Aufdem Lande aberliegt alles der Cammer allein ob. Jedoch ist dieserAufwand nicht so wichtig, daß er hier besondere Be-trachtungen erforderte.
Qq z §.Zl6.