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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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623
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Von Bezahlung der Schulden. 62z

gen Werth haben. Sie werden in dem Handel und denGewerben angenommen werden, und die Gläubigerwerden nichts einbüßen dürfen. Ja, diese Banco wirdselbst die Bezahlung der Schulden erleichtern. Wenndie Welt von der guten Einrichtung und Dauerhaf-tigkeit einer solchen Anstalt überzeuget ist; so werdensich genug finden, die ihr Geld gegen ein geringeresInteresse in die Banco einlegen werden; und manwird die alten Schulden bald abzahlen können. Kurz,es ist kein dienlicher Mittel, als dieses, den verfallenenCredit auf einmal wieder herzustellen, wenn die Sachevernünftig, und mit guter Ueberlegunq eingerichtetwird. Kaiser Leopold bedienet« sich dessen, du> ch Er-richtung derWiener Banco,un Anfange dieses Jahr-Hundertes, mit großem Nutzen.

Es fragt sich, ob sich nicht der Hof solcher Gelegen-heiten bedienen könne, sich seiner Schulden um sowohlfeiler zu entledigen, wenn er dergleichen Schuld-papiere unter der Haus oder öffentlich ausiaufen laßt.Ich, für mein Theil, würde hierzu so wenig rathen,als daß man mir den Gläubigern comrahiren, undihnen so und so viel pro Cenr zahlen solle. DiesesMittel ist für Schuldner, die zu Grunde gegangensind, aber nicht für einen Staat, von dem man nie-mals sagen kann, daß er nicht solvendo ist. Es ver-ursachet auch viele Seufzer, und erfüllet diejenigenauf lange Zeit mit Furcht und Zittern, die mit einemsolchen Staare und dessen Regierung zu thun haben.Es bedarf auch wahrhaftig gar nicht solcher Mittel.Ein beträchtlicher Staar kann gar viele unschädlicheHülfsmittel haben, sich aus den bedenklichsten Um-standen herauSzuwickeln, wenn man die Sache weis-lich anfangt, und alle Angelegenheiten in einen gu-ten Zusammenhang und Uebereinstimmung mit ein-ander setzet.

§. 526.

In großen Reichen lassen sich noch verschiedeneMittel auöfündig machen, zu Bezahlung der Schul-den

BesondereSülf-mittel ingroßen Reichen