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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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und des Staats. 6zi

Krieqesfchaß die Nothwendigkeit eines besondernSchatzes für den Staat gar nicht auf. Jener ist bloßfür das Kriegesheer, und hak den Endzweck, den erstenbevorstehenden Krieg mit desto größerem Nachdruckeund ohne große Beschwerde der Unterthanen zu füh.ren. Dadurch aber hak man noch nicht einmal fürden Fall gesorget, wenn der Krieg äußerst unglücklichausschlagt odersehr langwierig ist. Der Staat kannja auch von verschiedenen andern Unglücksfällen be-troffen werden; und Theurung, Pest, Ueberschwem-mung und dergleichen traurige Zufalle sind nicht so garselten, daß die Regierung nicht dafür besorget seynmüßte, weil alsdann die Einkünfte des Staatö groß»kencheilö ausfallen.

§. 5ZZ.

Es fragt sich nunmehro, ob eine starke Summe zu Welcher Theildem Schatze des Staacs jährlich ausgesetzet werden^h^ich ^„n

muffe; und ungeachtet wir uns in den Ausgaben des Schatze auszu-

Civil-EkatS auf die Bestimmungder Summen nicht^'eingelassen haben, so finden wir doch für nöthig, diegegenwärtige Frage zu beantworten. Soviel »st ge,wiß, daß das Geld, welches in den Schatz eingeht,den Commercien und Gewerben des Landes entzogenwikd. Wenn also jährlich eine starke Summe ringe-leget wird; so isteö natürlich, daß der Abgang in derCirkulation merklich werden, u. mithin dem gesamm-ten N hrungsstande verschiedenes Nachtheil darausentgehen muß. Vielleicht ist es schon zu viel, wennder zwanzigste oder vier und zwanzigste Theil allerEinkünfte zu dem Schatze jährlich bestimmet wird;zumal wenn man einen besondern KriegeSschatz samm-let. Es dürfte alsdann schon genug seyn, wenn derzwey und dreyßigste Theil aller Einkünfte jährlich inden Schaß eingeht. Dieses würde, nach dem Bey.spiele der sechzehen Millionen Einkünfte eineöStaatS,

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