und des Staats. 6zz
aufzubewahren. Denn wenn bloß das Gold und Sil-ber ungemünzt in Barren und Kuchen hineingelegetwürbe; so würde doch einige Zeit erfordert werden,ehe man dasselbe vermünzen ließe, und mithin zuHülfsmitteln gelangere. Allein, gleichwie dieser End»zweck nur eine großeSumme gemünztes Geld, nichtaber alles Vermögen des Schatzes in Münzen erfor.dert, so kann allerdings ein guter Theil des Schatzesaus ungemünzten Barren Goldes undSilberö beste-hen ; und da in dem Münzfüße und andern Einrich.kungen des MünzwesenS beständige Veränderungenvorgehen, so ist dieses in vielem Betrachte besser.
Eben auf diese Art könnte auch der Schatz zum Thei-le aus Juw len bestehen. Allein, da der Preiß der-selben ziemlich veränderlich ist, und Juwelen von gros-sem Werthe nicht so leicht an den Mann gebracht wer.den können; so scheint es gar nicht rathsam zu seyn,große Summen auf Juwelen zu wenden, um sie indem Schatze mit eben dem Endzwecke aufzubehalten,den man sich sonst dabey vorsetzet; ob es gleich aller-dings die Wohlanständigkeit und die Pracht einesMonarchen erfordert, zu der Krönung und andernFeyerlichkeiten dergleichen Kostbarkeiten zu besitzen,die gemeiniglich als ein besonderer unveräußerlicherKronfchatz unter besondern Kron-Schahmeistem auf-bewahret werden.
§. 5Z8.
Hieraus laßt sich auch entscheiden, ob man nicht Don anbemstatt eines ordentlichen Schatzes andere Dinge schonen weilen stattkönne, die im Falle der Noth gleichfalls gute Hülfs- nesGchakcsgc-mittel an die Hand geben, z.E- wenn man inWäl-dern einen Schaß sparet, oder reiche Gänge in denBergwerken zu einem Rückhalte aussetzet. Obgleichdergleichen Verfahren nicht zu verwerfen ist; so lei»sten doch diese Dinge gar nicht den Endzweck eines
parat