der merkwürdigsten Sachen.
Verbesserung der Werke und Anstalten bey den Regalien 76. durchErhöhung der Abgabe und des PreißeS der Produkte in den Re-galien ibiä. f. schädliche Vermehrungsarten der Einkünfte aus denRegalien, wenn sie gemisbrauchet werden 78. f. oder wenn manvcrmeynte neue Regalien erfindet 80. was unter dem MiSbrau-che der Regalien zu verstehen 78. f. ihr Grund und Ursprung in demunmittelbaren Eigenthume des StaatS nS. woher ihr Name ver-nünftiger Weise abzuleiten ist irg. Erklärung derselben und Er-läuterung darüber 129. f. derselben vielerlei) Eintheilungen sindun-nölhig >;>. ihr Ursprung in Deutschland ist die Beleihung vomKaiser und Reiche izr. woher es kömmt, da« zuweilen ein Reichs-stand in des andern Lande Regalien ausübet 1)4. der Gebrauchderselben kann durch die ReichSgesehe eingeschränket werden >Z4. f.können durch die Verträge mit den Landständen und durch das Her-kommen eingeschränket werden >;6. ihr Gebrauch muß nach demBesten des Staats eingerichtet werden 157. besonders muß da-bey auf den Zusammenhang des Nahrungsstandes gesehen werdeniz 8 > sind niemals zu verpachten >59. Gründe, warum solche«nicht geschehen soll 140. dürfen nicht in Lehen gegeben werden
14.. wie viel es eigentlich derselben giebt 142. die Ausübung ei-
nes Regals, dazu der Grund nicht vorhanden ist, kann nicht er-zwungen werden 284
Regent, was einer ist I, 47. muß das Vermögen und die Kräfte de<StaatS zu vermehren suchen 49.52. woraus dessen Pflichten fließen
52.5.. ihr Wohlstand und die Glückseligkeit der Unterthanen kön-nen niemals gecrennet werden 5;. muß eine vollkommene Kennt-niß von allen übrigen europäischen Staaten besitzen 74. soll sichniemals zu nachtheiliqen Genugthuungen verstehen 79. Anmerk.soll sein Kriegesheer selbst anführen 99. muß beständig bedachtseyn, daß alle Stände und Unterthanen in gewissem Verhältnissesowohl gegen den Staat als gegen einander selbst unveränderlicherhalten werden >O8. f. muß zuförderst auf seine obersten StaatS-und Kriegcs-Bedienten aufmerksam seyn 114. ob ihm der Reich-thum der Unterthanen nachtheilig ist muß auf die Gesin-nungen und Neigungen der Unterthanen aufmerksam seyn »9.f. wieer steh bey Aufruhr und Empörungen zu verhalten hat 121. aufwas Art er die Güte und Wahrheit der Religion beurtheilen muß12;. wie weit sich dessen Vorsorge für die Religion erstrecken muß,besonders in Ansehung der Einigkeit des Glaubens >24. muß keineärgerlichen Lehrsätze und Meynungen einreißen lassen 125. sollauf die Sitten und Neigungen der Unterthanen aufmerksam seyn127. 128. doch nicht um Kleinigkeiten in den Sitten derselben sichbekümmern i;o. auch dem Volke eine erlaubte Lust nicht entzie-hen soll die einzeln Unterthanen gegen alle Arten von Ge-waltthätigkeiten, Unrecht und Betrug sicher stellen 741. Maaß-regeln, die er wider ausländische Delrügereyen zu nehmen hat 144.ingleichen wider die innländischen 145. muß alle Arten von Ge-walt und Selbstkülfe mit der äußersten Strenge bestrafen 150. s. obderselbe außer Gold und Silber auch andern Metallen, oder mitgewissen Stempeln und Zeichen bemerkten Papieren und andern
Sache«