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Sachen »Inen vorzüglichen Werth beylegen, und zu dem allgemei-nen Verg-Ikungsmittci aller Arten von Gütern bestimmen kanni;4. Annierk. muß den Reichthum des Landes zu vermehren su-chen und die Cirkulation des Gelds befördern i;ü. soll kein Ge-werbe oder Nahrungsart selbst treiben 160. nur die Kricgesbe-dürfnisse und Nothwendigkeiten für die Armee kann er aus seineRechnung arbeiten lassen 265. desgleichen eine Manufaktur an-legen, aber nicht behalten ibici. er muß alle Gewerbe dirigirenund daher eine Kenntniß derselben und des Landes besitzen 16;.ob er wohl thut. wenn er den ausziehenden Unterthanen ihrenAbzug schwer machet, oder mit großem Abzugsgelde zu verhin-dern suchet muß den Unterthanen den Gehorsam er-
leichtern ; 6 z. muß über seine Befehle und Gesetze halten ; 6 --.kann die Unterthanen nicht zur guten Wirthschaft zwingen gzi.muß sie aber gleichwohl durch andere Maaßregeln dazu zu bringensuchen 4;;. ob er sich in Comm-rcien einlassen und dadurch seineEinkünfte vermehren soll II, 67. hat kein Recht nach frenernBelieben Abgaben aufzulegen >;i. muß das fu, collcLksnäi überjeden einzeln Unterthan gebrauchen ;;o. warum er seine Leiden-schaften zu beherrschen verpflichtet 496. Annierk. wenn ein Re-gent freygebig senn müsse 497. seine hauptsächlichste Bemü-hung muß in Erwerbung einer vollkommenen Kenntniß seinesFinanzwesens bestehen 714. er inuß die Grundsätze der Came-ralwissenschast inne haben 716. siehe auch Monarch, ingleiche»Unterthan
Regierungsfolge, die festgesetzte gehöret zur Glückseligkeit des Staat«
II, 4Z 4«
Regierungsfocmen, wie viel derselben sind I, ;6. vermischte, wo-her sie entstehen ;6. die monarchische ist den übrigen vorzuzie-hen ;z. wird sehr qemisbrauchet ibici. Annierk. worauf cS insolcher ankommt ibist. verschiedene Beschaffenheit derselben, 1)in Ansehung der Regierungsfolge ;y. r) in Ansehung der unein-geschränkten oder eingeschränkten Gewalt 4>. z) in Ansehungdes Zusammenhanges der Reiche und Länder die ein Monarch be-sitzt ->2
Regiment, was ein Regiment zu unterhalten kostet ll, zzo. ei»neu errichtetes soll nicht aus lauter neuen ungeübten und unver-suchten Leuten bestehen ;z;.Anmerk.
Reick, wer also genennet werden kann I, 4;o
Reiche, große, wodurch sie entstehen I,
Reichstage, die Unkosten dazu gehören zu der besondern Ver-fassunz'de« Staats, erstrecken sich gemeiniglich ziemlich hoch
ll, ;yi
Reichthum eines Landes ist zur Glückseligkeit der Unterthanennicht hinreichend, sondern es wird noch genügsame Sicherheit er-fordert I, 6z. 69. niemand muß so viel Reichthum und Machterlangen, daß cr dem Staate oder seinen Nebcnunrerlhanen über-haupt aber dem Regenten nachkhcilig ist >>;. kein Stand darfden Reichthum des Landes gn sich ziehen u-. was der Reichthum