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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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. der merkwürdigsten Sachen.

des Lande« sen i;r. worauf er nach heutiger Beschaffenheit derWelt ankömmt ,;4> II, 44. dreyerley Unterschied unter demReichthume des Landes I, man muß den im Lande befindli-chen zu erhalte» 157. und dann z» vermehren suchen 1-3. dazusind drey Hauptwege wird Lurch die Vermehrung der Ein-wohner vergrößert >dv. ihn zu vermehren, sind für die deutsche»Länder die Bergwerke der beste Weg 2 muß beständig in beuGewerben circuliren 259. stellet Las Blut in dem großen Körperder Republik vor II, 43»

Rcibeschenkcn, warum cS nicht zu verstatten I, ;os

Reisende, genießen im Lande Schutz I, z;;, Anmerk. ob sie nachden LandeSgesetzcn bestrafet werden können ibich ob sie Untertha-nen des Landes sind ibi-i. was von dem Verbote zu halten, daßReisende keine Briefe mitnehmen sollen II, >76. Anmerk.

Reisen des Hofes, welche unter dem ordentlichen und welche unterdem außerordentlichen Aufwande begriffe» sind II, ;8r. woherder starke Aufwand bey solchen entsteht 582. was von den Reisender Prinzen zu halten - ;8z

Religion, ist der wichtigste Theil des sittlichen Zustandes der Unter-thanen I, irz

Remcvium so den Münzmeistcrn gegeben, was dieses ist II,

»8t

Rcntmeistcr, wie sie beschaffen seyn soll n ' II. 114

Republiken, derselben wahrscheinlicher Ursprung I, was siesind Z4, sind von den Gesellschaften oder Societäten unterschie-den ibi-l, ihr Endzweck, was er ist 62. 12;. wie viel Regie-rungsformen derselben sind ;6. das, was einer offenbar zuwiderist, kann von einem jeden Regenten aufgehoben werden 45. An-mcrk. eine jede ist nur auf ihre eigene Glückseligkeit und Ver-größerung bedacht 72. warum freye Republiken allezeit mehr be-völkert sind 16;, ob eS rarhsam lind einem christlichen -Regentenanständig, mit den seeräuberischen Republiken und Feinden deSchristlichen Namens Friede und Freundschaft zu machen 242. An,merk. keine kann ohne Gehorsam bestehen z;,

Reurere/, die Verpflegung derselben muß zu den Steuern gerechnetwerden II, z ;4

Rheinische Bund, woher er entstanden 1 .14.Anmerk.

Richter, auf solche muß man gute Aufsicht haben I, izz

Ricklersiellen, müssen mit sehr redlichen Leuten besetzet werden I,>z7. sollen nicht verkaufet werden ibici. solche zu vererben istoffenbar ungereimt 14Q. igl

Rindvieh, Nutzung desselben I, 160

Rittergüter, sind nicht von Abgaben frey I, 423

Ritterpferdegclöer, könne» bey gefährlichen Zeitläuften zu etwasmehrerm als sonst angehalten werden II, 44;

Römer, hatten eine wohl eingerichtete Verfassung des Finanzwe-sens I, 7- wie das Volk bey ihnen eingetheilet gewesen 8 , wennsie die größten Handelsleute geworden ibici. wenn ihre Hand-lung wieder verfallen is. ließen ihre Soldaten beständig in Lä-gen»