" Vorrede.
jedem die Schriften, die ihm gehören, zu-zuschreiben getrachtet. Die Pfeudonymisind entdecket, von dem falschen Name eineZurückweisung auf den wahren gemachet,und die Schuften unter demselben einge-tragen worden. Es börsten zwar eint- undandere darinn unentdeckt geblieben seyn,davor wir nicht gut stehen wollen, dochsind auch andere, die man in dem TheatroPseudonymorum nicht stndM ktM, M UN-
serm EaraioZo entdeckt worden.
§. 17 .
Mit den Anonymi« hat es die meistenSchwierigkeiten gegeben, weil sehr schwehrist Regeln zu bestimmen, nach denen manin allen Fallen sich richten kan, noch schweh-rer aber, daß viele Köpfe darnach in derThat gleichförmig verfahren.
Wann in dem Titul einer solchen Schriftein Nomen proprium , (in weitlauftigermVerstand genommen ) Z. E. einer Stadt,eines Lands, Closters, Gesellschaft, Sect,einer Person für oder wider die eine sol-che Schrift gestellet, oder deren Leben be-schrieben worden; sich befunden: hat mandieses Nomen proprium zum alphabetischenNamen gemachet.
Diese 'Ncgul hat ihre Ausnahm bekom-men irr Ansehung der Chronicorum , Con-h 4 cilio-