Vorrede.
dieselben an den bestimmten Tagen aufder LibUorKec zu gebrauchen.
Ausleihung der Büchern, die rrrigeund gefährliche Meynungen enthalten,solle sorgfältig verfahren werden, und derBibliothecarius die Freyheit haben, solcheabzuschlagen, und den, der sie begehret,an ein Convent zu verweisen.
l. Weil man auch mit Verdruß gewahrenmüssen, daß viele Leser sehr unachtsammit den entlehnten Büchern umgehen,und dieselben öfters befleckt oder gar zer-rissen wieder zurück senden; als wird je-dermann freund-ernstlich ermähnet, zuden entlehnenden Büchern die nöthigeund schuldige Sorg zu tragen, wiedrigenFahls der Bibliothecanus em solches Buchdem, der nicht sorgfältig genug damitumgegangen, heimschlagen, oder je nachBeschaffenheit die Sach gar an ein Lobl.<7onvenr verweisen solle.
m. Wann einer aus diesem neu-publicieren-den Catalogo ein Buch verlanget, so solleer auf den Zedul, den er deßhalben ein-aiebet, nicht allein den Titul des Buchs,sondern auch den Ort, wo selbiges in derBibliothec stehet, nach Anleitung desCatalogi , anzudeuten schuldig seyn, da-