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Die Religion innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft / vorgestellt von Immanuel Kant
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274
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274 Viertes Stück. VomDienst». Afterdienst

rung der Gottseligkeit/ als ein von Gott unmittel-bar verordnetes Religionsstück/ anzuerkennen/ oderein Geheimniß, als von ihm fcstiglich geglaubt zubekennen/ was es nicht einmal versteht. Sein geist,lichcr Oberer würde hicbey selbst wider Gewissenverfahren, etwas, wovon er selbst nie völlig über-zeugt seyn kann, andern zum Glauben aufzudrin-gen, und sollte daher billig wohl bedenken, waser thut, weil er allen Mißbrauch aus einem sol-chen Frohnglauben verantworten muß. Es kannalso vielleicht Wahrheit im Geglaubten , aber dochzugleich »"Wahrhaftigkeit im Glauben (oder dessenselbst blos innerem Bekenntnisse) seyn, und diesesist an sich verdammlich.

Obzwar, wie oben angemerkt worden, Men.scheu, die nur den mindesten Anfang in der Freu»heit zu denken gemacht haben *), da sie vorher un-ter

*) Ich gestehe, daß ich mich im Ausdruck, dessensich auch wohl kluge Männer bedienen, nicht wohlfinden kann: Ein gewisses Volk, was in der Be*arbeitung einer gesetzlichen Freyheit begriffen ist),ist zur Freyheit nicht reif: die Leibeigenen einesGutSciqenthümerS find zur Freyheit noch nicht reiftund «v auch die Menschen überhaupt sind zur Glau«benssreybeit noch nicht reif. Nach einer solche»Voraussetzung aber wird die Freyheit nie eintreten;denn man kann zu dieser nicht reifen, wen»man nicht zuvor in Freyheit gesezt worden ist (maltmuß frey seyn, um sich seiner Kräfte in der Frey-heit zweckmäßig bedienen zu können). Die erste»Versuche werden ftrylich roh, gemeiniglich auch mit

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