Band 
Neun und dreyssigster Theil.
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II

28. Buch. Heinrich der Vierte.

Der Ade! von der Partey der Ligue verlangte einen französischen Kömg. Da -5^er gewohnt war, unter dem Herzog von Mayenne und den Prmzen Austs Mdienen, so wünschten sie, einen davon zum Kömg zu haben. Allem, die obngkeuUchenPersonen, die von den Rechten bessere Kenntniß besassen, neigten sich auf die SKönigs von Navarra, vorausgesetzt, wenn er katholisch würde. Der H z g2 -dtbkmrkett glaubte, die Krone gebühre seinem Sohn, dem Marqmsvon per von semer Gemahlin Rlaudie, einer Schwester Heinrichs des DttttM/ abst ^te, und er dachte um so weniger an die Billigkeit emer Weigerung, da er zu esder Ligue vieleKostm aufgewendet hatte. Er war daher mißvergnügt, daß Ncyoer^er-.zog von Mayenne, oder hie jtrngen Guisen, seine Neffen von eiiier lUNgemlmlHum

die Krone bewarben, und er bildete sich ein, man würde ihm wenigstens doch zur ^

schadlgung Meß, Toiil, Verdün und Sedan abtreten. Hörte man die UnterhändlerHerzogs von Gavsyen, so waren besten Rechte weit über die Rechte des Komgs voSpanren, und des Herzogs von Lothringen, weil seine Mutter MargaretyaeraSchwester Heittrichs des Zrveeten gewesen wäre. Dennoch erbot er sich zur A r ^tring seiner Ansprüche, wenn man ihm das Marguisat Saluzzo überlasten würde, vonda er sich in ie Provence, wo er schon die Grafschaft Nizza besaß, auszubreiten gedach-te. Nach dem Beyspiel dieser auswärtigen Fürsten wünschten auch viele französischeHerren bey sich' eine Zertrümmerung der Monarchie, weil sie sich Rechnung wachten,unvermerkt von den Provinzen, wo sie viele Macht erlangt harten, unumschränkte Her-ren zu werden. . . .

So viele verschiedene Absichten zu vereinigen, war schlechterdings "uwoguch.

Daher kehrte man sich nicht an die besondern Ansprüche eines jeden, sondern stich ^ Heinrichdurch irgend eine feyerliche Akte, alle dein König von Navarra widerwärtigen Persi^ ^dessenAn-nen, zu einem gemeinschaftlichen Entschluß zu bringen. Wenigstens war diev der Hänger.Zweck des berichtigten Dekrets der Sorbonne, das augenscheinlich durch die Spmnerund Sechszehner war eingegeben worden. Ueberhaupt wurden dadurch als der ^,0 ^sünde schuldig verdammt und exkommunicirt, nicht allem diejenigen, die vIemricyenvoBsurbon als König erkannten, sondern auch alle, die nicht die in folgendenenthaltene lehre verabscheuen würden: i)Man kann, man muß so gar^emnweiBourbon als König erkennen. 2) Es ist vollkommen erlaubt, seine Partey zu hatten,und die von ihm verlangten Abgaben zu zahlen, z) Es ist nicht wider die Religion, ihnws König zu erkennen, wenn er nur noch katholisch wird., 4) Die französische Kronekann emom wieder abgefallenen und erkommunicirten Ketzer verliehen werden, wenn nur,em Recht gesetzmäßig ist. 5) Die Päbste haben kein Recht, den Konig von Frank-reich zu erkommuniciren. 6 ) Es ist erlaubt, und so gar nothwendig, mit dem Bearnerund den Ketzern in Unterhandlung zu treten. Alle diese Sätze wurden durch em De-kret, das man von der Pariser Klerisey unterzeichnen ließ, und das man an alle Städteder ligue richtete, verdammt. Es erschien hierauf ein Parlamentsschluß zum Dortheudes scynsolleuden Königs Rarls des Zehnten. Es war darin» alle»: Franzosen emge-schärft, ihn zu erkennen, und die Waffen zu seiner Befreyung aus dem Gefängmß, wor-um ihn dessen Neffe verwahren ließ, zu ergreifen. Allein, der Kardinal, weit emsernr,dem Verlangen der Rebellen zu willfahren, ließ vielmehr den König seiner ^.reue als Un-terthan versichern, so ehrgeizig er sonst auch war.

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Dekret der