242 29-Buch. Ludwig der Dreizehnte.
i6zr Pchiz «ach Niederburgund zu dem dortigen Gouverneur, dem Düc de Bellegüt^und als ihm der König auch dorthin nachfolgte, nach Franchecomtck, und endlich /Am ZO März Lothringen. Hierauf ließ der König in dem Parlament zu Dijon eine Erklärung^striren, wodurch der Graf von LNoret, dieDücsvon Lellegarde, Elboerrf^stRoannez, die Herren le Eoigneux, püylaurens, Montsigor, und der'st(Lftanrelonbe, für Beleidiger der Majestät erklärt wurden. Diese Erklärungauch dem Pariser Parlament zur Reaistrirung zugeschickt: allein, dieser oberste srichtshof nahm sie aus verschiedenen triftigen Ursachen nicht für gültig an, und entsag,digte sich mit einer Gleichheit der Stimmen. Hierzu kam noch ein von dem He^von Vrleans an das Parlament zu Paris gerichtetes Memorial, worinn er versich^daß er das Reich aus eigenem Antrieb verlassen habe, um den gewaltsamen Verfolgsgen des Kardinals zu entgehen, und daß ihm hierzu kein Rath von denen, die in ^königlichen Erklärung benennt würden, sey ertheilt worden. Beim Schluß verlaser, daß diese seine Erklärung sollte aufgezeichnet werden. Das Memorial wurde,stsst,gewöhnlich, einem Parlamentsrarh übergeben, der es dem ersten Präsidenten le ^mittheilte: dieser aber schickte es an den'Hof, und es ward also den versammletenmern nicht vorgelegt.
Despotische Der König war schon sehr Übel damit zufrieden, daß das Parlament Attss^
Behandlung genommen hatte, seine Erklärung zu registriren. Um allem, was sonst noch hicr^des Pariser könnte, vorzubeugen, hielt er eine ausserordentliche Versammlung des StachAm "-Mm). raths / wozu alle Grosse des Reichs eingeladen wurden. Man beschloß darinn, dass ^' Protokoll des Parlaments vom rösten April zerrissen und statt dessen dem Gerichts^ein Ausspruch einverleibt werden sollte, wodurch diese Akte für gesetzwidrig und mEerklärt würde. Es sollten ferner Abschriften von diesem Ausspruch, nebst der Eristkling des Königs gegen die genannten Anhänger des Herzogs von (vrleans in dieter der Gerichtsbarkeit des Parlaments stehende Amtsgerichte geschickt, dort abgebtund öffentlich bekannt gemacht werden.
Am folgenden Tag wurde dem Parlament durch einen geheimen Kanzleift^befohlen, daß alle Glieder desselben sich in dem Louvre einfindcn und das Buchgen sollten, in dem das, was am rzsten April im Parlament vorgegangen, war chgezeichnet worden. Sie erschienen, musten vor dem König niederknien und von stSiegelbewahrer Lhateauneufeinen scharfen Verweis anhören, daß sie sich unterssst.den, Staatssachen zu untersuchen, da sie doch nur dazu bestellt wären, Privatpech«en Recht zu schaffen, und daß sie keinem Grossen den Proceß machen könnten,ihnen nicht der König das Recht dazu verliehe. Der König ließ sich darauf das ^bringen, worein das Protokoll der Berathschlagung vom rzstm April war eingetr^ftworden, riß selbst das Blatt, worauf es stand, heraus, zerriß es in Stücken, nn^fahl, daß man den Ausspruch des Staatsraths dafür hinschreiben sollte. Da den stlamentsgliedern verboten war, vor dem König zu reden, so beschlossen sie einigedarauf, daß man dem König wegen der ungewöhnlichen Form, deren man sichhatte, um die Erklärung vom z Osten März bekannt zu machen, Vorstellungen^sollte. Die Präsidenten Garant und Barillon und der Rath Laijne, die sich . ^züglich durch patriotische Vertheidigung der alten Rechte des Parlaments hervorg^