Band 
Neun und dreyssigster Theil.
Seite
245
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29. Buch. Ludwig der Dreizehnte. 245

^ berührten geheimen Vertrag schon fest gesetzt hatte, daß dieser Fürst genöthigt wer- 16 z rr - >Ete, dem Herzog von Savoyen nicht nur Trino, sondern auch Alba und Lande-überlasten, die mehr als irjooo Thaler eintrügen, von denen man doch zumier ^ Zweeten Vertrag etwas abbrach. Nach eben diesem Vertrag sollte der Kai-üb? von Mantua, gleich nach der Einsicht des Vertrags, die Belehnung

k Mantua und Montferat ertheilen. Zur Sicherheit sollten die Kaiserlichen in Man-Porto und Canetto Besatzungen lassen, so wie die Franzosen in Pignerol, Susa,

Und und Veillane. Zlm azsten May aber sollten beide Theile diese Platze räumen,an eben dem Tag sollten auch die Kaiserlichen die von ihnen besetzten Schanzen, und. asie im Veltlin und in Graubünden verlassen. Die Geisel, welche beide Theile ga-t Wurden dem Pabst anvertraut. Weil man aber nach der Unterzeichnung des zweerd Amags glaubte, < der Kaiser würde vielleicht lieber seine Geisel im Stich tasten, alsA„>?^"dnern ihre Passe und Schanzen wieder einräumen, so ward in einem geheimenH ^ausgemacht, daß die Schlösser bey Susa und Veillane solchen Schwerern zurWahrung sollten übergeben werden, die in den Orten waren geworben worden, diel>es.<r cEreich und Savoyen im Bund standen, damit sie gedachte Schlösser so langeHz, ", bis der Kaiser den Bündnern ihre Passe und Schanzen wieder eingeräumtl,»d daß sie wenn diese Räumung nicht zur gesetzten Zeit erfolgte, dem Königoa Frankreich beide Schlösser übergeben sollten.

Durch einen dritten Vertrag, der aber nur Frankreich und Savoyen angieng, Am za May.. Ummte man, wo und wie die Franzosen dem Herzog die savoyischen und piemonti-Plätze wieder einräumen sollten; ferner, die beiderseitige Auswechselung der Ge-und die Gültigkeit der Urtheilssprüche des Parlaments zu Chambery wahrendnanzösischen Herrschaft.

Endlich machte man wegen der sich bey Vollziehung des zweeten Vertrags aus- Am i § I«„.in 2 ^Schwierigkeiten, einen vierten Vertrag, worinn sich Gallas anheischig machte,sicher die dem Herzog von Mantua versprochene Belehnungsurkunde oder dochNied ^chricht von ihrer Ausfertigung zu verschaffen, und sich zur Sicherheit derEejs s der Bündner Schanzen unter die Gewalt des Herzogs von Mantua, alslx. ^bäu begeben; so wie Toiras dem Herzog von Savoyen als Geisel dienen soll-^ia>, "" bestimmte auch noch die eigentliche Zeit, da die Wiedergabe der Plätze inchdi Montferat, Savoyen und Piemont geschehen sollte. Dieser vierte Vertrag

eigentlich die Unterhandlungen in Chierasco, und stellte den Frieden in Italien

her.

iy Der Herzog von Feria den der spanische Hof zum zweitenmal als Statthalter Am -8 I«l.senen r»"d hatte, versprach in einer Urkunde, die beiden zu Chierasco geschlos-^Urcb ffom 6ten April und ryten Junius genau zu beobachten. Der Kaiser,

der« /"U'küV Adolfs Kriegsglück gedrängt, ertheilte hierauf dem Herzog von L77es

s«m sM," Mcutftr«', doch minder'Erücklichm B-dm-

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, "der die Freigebigkeit zii klagen, mit welcher Frankreich dem Herzog vonernen ansehnlichen Strich Landes in Montferat versprochen hatte: allein,

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