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29 . Buch. kudtvig der Dreizehnte.
1ÜZ2 im Namen des Königs, daß er dem Herzog von Orleans seine Gewogenheit wie^schenke, ihm alle seine Güter wieder einräume, und ihm erlaube, in einem von sti^-Schlössern, das man ihm anweisen würde, ruhig zu leben; ferner, daß der Königssen gegenwärtigen Hofbedienten, nicht aber den abwesenden und entfernten, das beg^gene Verbrechen der Empörung verzeihe, und daß er eben diese Gnade dem Herzog ^Elboeuf angedeihcn lasse, als welcher sich auf einem von seinem Schlössern, das ^Am r. Okt. König bestimmen würde, aufhalten könnte. Der König gab seine Bestätigung d(Ound erlaubte dem Herzog, sich nach Tours oder Champigni zu begeben. Er dankte ^kleinen Rest seiner Truppen ab, die auf z bis 400 Mann geschmolzen waren, und v^'sehte sein Silbergeschirr, um sie zu bezahlen. Ehe er von Beziers abreißte, schrieb seinen demüthigen und ehrerbietigen Brief an seinen Bruder, worinn er ihn um Vcr^hung bat, und ihm ewigen Gehorsam zusagte. Zugleich schrieb er an den KardMund versicherte ihn, daß er sich auf seine Freundschaft verlassen dürfe. Der Graf^'Alais, General der leichten Reuterey, muste ihn bis nach Tours begleiten. ,Der König zog hierauf in Beziers ein, und hielt daselbst einen Landtag.dem der Siegelbewahrer die Abscheulichkeit der Empörung geschildert und die Güte ^Königs gegen die Provinz erhoben hatte; so las der Staatssekretär, der die Gesetztder Provinz zu besorgen hatte, eine Erklärung des Königs ab,, wodurch die Frechesder Provinz wieder hergestellt, die Steuerkammern abgeschaft, und die Erhebung ^Abgaben auf einen gewissen Fuß geseht wurde.
Von B/ziers reißte Ludwig nach Narbonne, wo man den Anfang der Etersuchungen gegen den Herzog von LNonrmorenci machte, indem man die Aris^der Officiere vernahm, die bey der Gefangennehmung desselben zugegen gewesen,da gieng der König nach Toulouse. Das Parlament dieser Stadt hatte schon votchdas Gouvernement von Languedok für erledigt erklärt, und den Marschall von Sch^berg als Gouverneur angenommen, nachdem dieser sein Gouvernement von SairEge und Angoumois niedergelegt hatte. Der Herzog von Hallüyn oder HalweiN/Sohn, hatte die Anwartschaft auf dieses Gouvernement, die er aber gegen dieschaft auf das Gouvernement von languedok vertauschte. Der Graf von Lrasjäc ^de zum Gouverneur von Saintonge bestellt; und Urbau von tNar'lle", Marquis^Breze statt des verstorbenen Effrat zum Marschall von Frankreich ernannt, undkam dazu das Gouvernement der Stadt und des Schlosses Calais.
So bald der König zu Toulouse angekommen war, so erklärte er denmentsrathen, er habe ihr Parlament auserfehen, dem Herzog von Montmorenft ^Proceß zu machen, wobey der Siegelbewahrer Lhateauneuf, ehedem Page bey ^
, Vater des Herzogs, den Vorsitz führen sollte. Er ließ eine besondere Urkunde anöi^gen, wodurch diesem Parlament befohlen wurde, den Herzog nach dem zu Narb^angestellten Untersuchungen den Proceß zu machen, ohngeachtet der Vorrechte derP^-würde, welcher er verlustig erklärt war. Der Marquis von Breze" brachte den j" ^roure verwahrten Herzog, der schon alle Hofnung zur Begnadigung aufgegeben ^nach Toulouse. Richelieu hatte beschlossen, den Proceß möglichst zu beschleus'^damit die häufigen Fürbitten das Gemüth des Königs nicht erschüttern möchten-her wurde der vornehme Verbrecher gleich am ersten Tage feiner Ankunft zu Tc>" ^verhört. Freilich suchte er sein Verbrechen so gut zu entschuldigen, als es möglich ^
Am 2. Okt.
Der Könighalt einenLandtag zuBeziers.
Am 16. Okt.u- ff.
Am 22. Okt.
Der Marsch,v. Schvmbergwird Gouvcr-ncuc in Lan-gucdük. An-dre Verände-rungen.
Proceß undEnde desHer-zogs v. Mvm-worenci.
Am r; Okt.