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29. Buch. Ludwig der Dreizehnte.
röz4 Dieser Schritt gierig über alle Erwartung. König Ludwig konnte nur ^
wegen über diese Vermahlung unwillig seyn, weil sie ohne seine Einwilligung war §,schloffen worden; im übrigen war sie nicht ungleich und für den Staat und das kbmg"^Haus keineswegs nachteilig. Der Herzog von Vrleans hielt auch den AusspruchParlaments nicht für hinreichend, sie zu trennen, weil es den Geistlichen, oder vielnEwegen seines Ranges, dem Pabst gebühre, eine solche Sache zu entscheiden. Und Ubau der Achte war, Ricbclieu's Bemühungen ohngeachtet, auf Gasts sund hielt das Band, das diesen Prinzen mit seiner Gemahlin vereinigte, nach den ^setzen der Kirche für unzertrennlich.
Vergleich mit So groß auch das Hinderniß war, das der Ausspruch des Parlaments
dem Herz. v. Vergleich des Herzogs mit dem König in den Weg zu legen schien, so wurde er d^Srlenns und bald hernach geschloffen. Die Spanier äusserten wegen des Wankelmuths des PrW"ling^Püvlau- viel Eifer in Erfüllung ihrer Versprechen, und ihr Zögern mißfiel dem Prinzenreiis. sehr, daß er lieber nach Frankreich zurückkehren, als sich langer von ihnen wollte HE,
ten lassen. Er wüste auch nicht, wie viel er sich von dem Kardinal - Jnfanten, der^Regierung der Niederlande nächstens antreten sollte, zu versprechen hatte; und mchwner Mutter konnte er nicht einträchtig leben, weil beiderseitige Lieblinge einander ansi^deten. Dieser Umstände bediente sich Richelieu, und ließ vor allen Dingen durch, ^Abbe von Elbene den Liebling püylaurens gewinnen, indem er ihm zu den gröp^Belohnungen und sogar zur Würde eines Herzogs und Pairs, Hofnung machte, ww.erden Vergleich erleichtern würde: allein, püylaurens fand hiermit noch nicht ^
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eyertzeu genug, vw lymver tkaromal vorMagen uesi, eure von leinen Muhmen, 'jüngste Tochter des Barons von pontchareau, zu heurathen. püylaurens w»r^wie eifrig der Kardinal für seine Familie sorge; er zweifelte daher nicht weiter an ^Am i. OK. Aufrichtigkeit einer Aussöhnung, und bewegte seinen Herrn zu einem Vergleich fot§^den Inhalts: Die Ehesache des Herzogs soll, wie die Ehen anderer UnterthanenKönigs, nach den Reichsgesetzen entschieden werden; wenn die Heurath getrennt nÄso soll sich der Herzog nur mit Einwilligung des Königs vermählen, so wie auch derch^nig ihn zu keiner Heurath nöthigen wird; alle Anhänger des Herzogs sollen begnadigwerden, ausgenommen la Vteuvllle, le (Lstgrieux, Monrsigot, Vr'euxp^und die Bischöffe, die ihr Urtheil schon erhalten haben, oder an deren Proceßnoch arbeitet; der Herzog wird seine Güter, Zahrgelder und Leibgeding wieder erhall^und gleich nach seiner Ankunft im Königreich zur Tilgung seiner Schulden 400000vres und vierzehn Tage hernach noch 100000 Thaler empfangen; anstatt desnements von Orleanois und Blcsois soll er das von Auvergne, ferner ausser seinerzösischen und schweitzerischcn Leibwache noch eine Kompagnie Gens d'Armes lind ewKompagnie leichter Reuter erhalten, und die Gens d'Armeö sollen von dem Herrn ^Püylaurens kommandirt werden; diese zwo Kompagnien sollen zwey Monate in E .völligen Anzahl bey seiner Person Dienste thun, nach diesem aber will er nur 50 W"von jeder bey sich behalten. ...
In einem geheimen Vertrag mit püvlauretts, ward folgendes ausgenE .Er entsagt allen Verständnissen mit fremden Höfen; er wird sich als e n gelM'sims^hlgetreuer Unterthan betragen, und den König von allen Anschlägen wieder das 2-5des Staats, die er erfährt, benachrichtigen; er soll den Herzog in zween D