Band 
Sechs und zwanzigster Theil.
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Es werdenvon beiden geselschaftencoinnililarienzu beilegungder jireitigkebteu ernanr.

H4 XHI. Buch. Historie der ostindischen Haudlungsgefelschaftm.

Königen Jacob und Carl dem ersten verweigert hatten. Diese neue Staatöverände»rung, welche die Regierung des Königreichs den Händen eines Tyrannen überlieferte,der durch die Kunstgriffe und durch den Einflus Hollands zu diesem hohen Range er-hoben worden, half den Holländern bey dieser Gelegenheit nichts. Lromwel kam,welches man nicht leugnen kan, seiner Schuldigkeit in diesem Stücke auf eine einemMonarchen wahrhaftig anständige Weise nach. Der Protektor vergas, wo es auf dieEhre und das Beste Englands ankam, seine persönlichen Verbindlichkeiten gegen die,se Nation, und bestand darauf, selbst Gesetze und Bedingungen vorzuschreiben. Indem sieben und zwanzigsten Artikel des Friedensschlusses wurde folgendes vestgesetzet:„Die Herren Generalstaaten der vereinigten Provinzen sollen dafür sorgen, daß die,„/eiligen, welche an der Ermordung der Engländer zu Ambs'sna, wie das gemeint„Wesen von England diesen Vorfall zu nennen beliebt, Theil genommen oder mit ge,„holfen, wenn anders noch einige davon am Leben sind, gehörig bestrafet werden a).„

§. 5Y.

Vermöge dieses Friedensschlusses wurde eine Commission niedergesetzet, die sich- in Goldstnirhshall vcrsamlete, welche alle ihr vorgelegte Klagen, sowol in Ansehungder einen als der andern Geselschaft, entscheiden und völlig abthun solle. Die Englän-der gaben eine Schätzung des erlittenen Schadens ein, der sich ausser dem Verlust ih,rer Factoreien, auf 2,695,999 Pf. 19 Schil. Sterling belief. Diese Summe war infünfzehn verschiedenen Arttkeln, die alle deutlich erwiesen und dargechan waren, nain,haft gemacht. Die holländischen Commiffarien setzten dieser Forderung eine andere ent,gegen, die sich auf 850,000 Pf. belief, welche aber weder namhaft gemacht noch be,wiesen war. Nachdem man nun die Beweise beiderseitiger Forderungen erwogen, sokam man zu folgender» Entschlüsse, der eine Entscheidung genant und den z offen Au,gust 1654 unterzeichnet wurde. Nachdem hier alle die abgedachten Forderungen aus,führlich angezeiget worden, so fahret» sie folgenvcrgcstalt fort: „alle diese bey uns, dengedachten Commiffarien, von denen ausdrücklich zu dieser Absicht erwählten Abgeordne-ten der engländischen und holländischen Handlungsgcselschaft angebrachte Klagen, For,derungen und Ansprüche, sind uns nebst einer grossen Anzahl Urkunden, Briefschaftenund Beweisen, welche theils ihre eigenen Forderungen enthalten und bestätigen, theilsaber der Gegenparthey ihre vernichten und widerlegen, vorgeleget worden; und die ge,dachten Abgeordneten beider Handlungsgeselschaften haben uns, den vorhin gedachtenCommiffarien, endlich die Entscheidung aller dieser Unterhandlungen aufgetragen. Nach,dem wir nun die vorhin gedachten Johann Ertön, NVilliam Turner, lVilliaMThompson, Thomas Aendal, Hadrian Dan Älmsnde, Christian Van Ro-denburgh, Ludervig Howens und Jacob V'sstal, alle uns von beiden Seiten über,reichten Urkunden, Briefschaften und Beweise, nebst allen andern Dingen, so uns zurEntdeckung der Wahrheit nöthig geschienen, gesehen, gelesen, unterfuchet und genauerwogen haben, und die vorhiugedachten beiden Handlungsgeselschaften gerne wiederaussöhnen und eine beständige Einigkeit zwischen denselben errichten wollen; so habe»wir, kraft der uns von Sr. Hoheit dem Lord Beschützer von England, Schottland undIrland, und den hochnrögenden Herren Generakstaten der vereinigten Niederlan-de,

a) kzrLmnsm NIL lud Snno 1654. Jngl. Harris Vol.r. Dsdsleps Mt. Vül. r.