4. Hauptst.i.Äbs. Schicksale der engländischen Handlungsgeselschaft. 115
de, ertheilten Volmacht und Gewalt beschlossen, bestimmet und entschieden, und beschließsen, bestimmen und entscheiden durch dieses unser gegenwärtiges Urtheil, wie folget.,,
„Wir vernichten, vertilgen, löschen und wischen gänzlich aus, und übergeben derVergessenheit alle Klagen, Ansprüche und Streitigkeiten, deren vorhin ausführlich ge-dacht worden, und alle andere, welche nur die engländische ostindische Handlungsgesel»schaft gegen die holländische hat oder haben kan, (dergestalt, daß sie zu keiner Zeit undunter keinem Vorwande von irgend jemanden wieder hervorgesucht werden sollen,) ohneeine davon auszunehmen, sie sey von was Art, Natur oder Beschaffenheit sie nurwolle. Und insbesondere bestimmen und verordnen wir, daß die gedachte engländistheHandlungsgeselschaft in Zukunft von der gedachten holländischen Handlungsgeselschaftin persieir oder sonst irgendwo, nicht das geringste unter dem Namen des Zols zu Or-MttZ oder Gombroon verlangen oder begehren soll; so, daß die Holländer dieserhalkvon den Engländern unter keinerlei) Vorwande beunruhiget oder gestöret werden sol-len. Doch unter dem Beding, daß dieses keiner Rechtssache oder Klage, welche dieengländische Handlungsgeselschaft gegen den König von persren oder gegen sonst irgendjemanden, ausser den Holländern, haben mag, zum Nachtheil gereichet. Wir ver-nichten, vertilgen, löschen und wischen gänzlich aus, und übergeben der Vergessenheitauf gleiche Weise alle Klagen, Ansprüche und Streitigkeiten, deren oben ausführlichergedacht worden, und alle andere, welche nur die vorhingedachte holländische ostindischeHandlungsgeselschaft gegen die gedachte nach Ostindien handelnde engländische Gesel-schaft hat oder haben kan, (dergestalt, daß sie zu keiner Zeit und unter keinem Vorwan-de von irgend jemanden wieder hervorgesuchct werden sollen,) keine davon ausge-nommen , sie sey voll was Art, Natur oder Beschaffenheit sie nur wolle. Ueberdis ver-ordnen und beschließen wir, daß die gedachte holländische Handlungsgeselschaft, der ge,dachten engländischen die Insel poleroon, in dem Zustande und in der Beschaffenheit,worinnen sie sich jeßo befindet, überlassen und wieder herausgeben soll; doch mit demBeding, daß es der gedachten holländischen Handlungsgestlschaft erlaubt seyn soll, allenKriegsvorrath, alle Kaufmannsgüthcr, alles Hausgerathe und alle beweglichen Dinge,wenn sie anders dergleichen in der Insel hat, von da wegzunehmen und wegzubringen.,,
»Und zuletzt erklären und verordnen wir, daß die gedachte holländische ostindischeHandlungsgeselschaft der gedachten engländischen 85000 Pfund Sterling bezahlen sofftWovon die eine Hälfte vordem letzten des nächstfolgenden Jenners, nach dem engländi-schcn Styl, und die andere vor dem letzten des folgenden Maves, nach eben dem Styl,Und zwar hier zu London gezahlet werden soll; und auf diese Weise sind alle Streitig-keiten zwischen den gedachten Handlungsgcselschaften in der Absicht beigeleget, abge-than und entschieden worden, damit auch den Streitigkeiten einzeler Personen ein Endegemacht werden möge.,,
„Wir haben alle Klagen und Forderungen gesehen, gelesen und untersuchet, dieE>ns zu gehöriger Zeit, in den; Namen einiger englischer Privatpersonen überreicht wor-den, welche sich beklagen, daß sie im Jahr 162z zu Amboyna Schaden und Verlusterlitten ; wir haben auch im Gegentheil dasjenige gehöret und erwogen, was von denvorhin gedachten Abgeordneten der holländischen Handlungsgeselschaft zu ihrer Verthei-digung angeführet und beigebracht worden; und da uns, den vorhin gedachten CommistMien, weiter niemand, ausser diesen Unterschriebenen, in dieser Absicht Klagen und
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