Band 
Sechs und zwanzigster Theil.
Seite
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ii6 XM.Buch. Historie der ostindischen Handlmrgsgeselschaften.

Forderungen zu gehöriger Zeit vorgebracht hat, als nach welcher es nicht erlaubtist, dergleichen ferner vorzubringen, und wir daher gerne wollen, daß keine Klagenübrig bleiben sollen, und daß alle Ursachen zu Streitigkeiten weggeräumet werden mö-gen: so bestimmen und verordnen wir, nachdem wir alles gehörig erwogen und überle-get haben, kraft der Volmacht und Gewalt, so uns von Sr. Hoheit, dem Beschü-tzer, und den hochmögenden Staaten der vereinigten Niederlande ertheilet wordersidaß alle sowol öffentliche als besondere Klagen, Ansprüche und Forderungen aller lindjeder Engländer wegen des Verlustes oder der Einbuße, so sie im Jahr 1622 engländi-schen Styls, und 1623 neuen Styls, zu Ambo'sna gelitten zu haben vorgeben, aufgehoben,geendiget und der Vergessenheit übergeben seyn sollen; und daß niemand, er sey wer er wolle,die geringste Klage dieserhalb anstellen, oder die holländische Handlungsgeselschaft, oder sonsteinen Holländer dieserwegen beunruhigen, beschwerlich fallen oder Verdrus machensoll. Und hingegen beschließen und verordnen wir auch, daß die gedachte holländischeGeselschaft vor dem ersten des nächstfolgenden Jenners hier in London auszahlen soll,nemlich 700 Pfund Sterling an William Towersön, Enkel und Verwalter deskürzlich zu Ambo^na verstorbenen Gabriel Tovberjon; an William Loljön, Bru-der des Samuel Lolsön u. s w. ebenfals Verwalter seiner Güther, 450 Pfund; anJacob Balles, Verwalter der Güther Johann Powels, 352 Pfund; an AnronEllmgham, Verwalter der Güther William Griggs, 220 Pfund ; an die Ver-walter der Güther Johann wallerels, 200 Pfund; an Johanna Webber, Ver-walterin der Güther Georg Sharrocks, 150 Pfund; an Johann und ElisabethLollins, Kinder und Erben Eduard Collltts, 465 Pfund; an die Verwalter Jo-hann Beaumonrs, Zoo Pfund; an Johanna Webber, Witwe und Verwalte-rin William Webbers, 200 Pfund; an Jacob Balle, Verwalter der GütherEphraim Ramseys, zzo Pfund; an die Tcstamentsvolzieher des Babrosee, 50Pfund; und an den Verwalter der Güther EmanuclThompsöns, 200 Pfund; allediese Summen, welche zusammengenommen 3615 Pfund Sterling ausmachen, sollenhier zu London vor dem nächstfolgenden Jenner ausgezahlet werden. Und unter die-ser Bedingung verlangen wir, daß alle ihre Klagen oder Forderungen bey Seite gesetztund aufgehoben, und in Zukunft von niemand wieder, -er sey wer es wolle, hervorge,sucht werden sollen b).,,

§. 60.

Die geselschaft Weil diese Zuerkentnis, Urtheil oder Entscheidung so gleich aufs genaueste

erholt sich wie'tzolzogen wurde, so lnuS solches als entscheidend gegen die Holländer angesehen Wer-der und erhält Durch diese nichtsbedeutende und unerhebliche Bewilligung und Vergütung anhafttrn°"fteu die Repräsentanten der zu Amboyna ermordeten unglücklichen Engländer, gestandenheiksbrief. sie die Ungerechtigkeit ihres Betragens stilschweigend zu; es sey denn daß man sagte,dieses Geständnis wäre von einer hohen Hand mit eben der Gewalt, welche sie behden Hingerichteten gebraucht, erzwungen worden. Dieser Vergleich setzte die Ange-legenheiten der Geselschaft wieder in Stand; er gab der Handlung Geist und Leben,und munterte einzelne Personen zu der Unabhängigkeit und Freiheit im Denken undHandeln auf, die, wie sie sahen, von dem Publico behauptet wurde. Die ostindischenAngelegenheiten erholeten sich dergestalt wieder, daß unter dem Schutze Lromrvels

wirk-

h) Harris Vvl. s. x, 455.