4- Hauptst. r.Abs. Schicksale der englandischen Handlungsgeselfchaft. 145
dem Hause der Gemeinen eine Bittschrift, worknnen sie die Gefahr vorstellten, mwelcher sich der indianische Handel wegen des schlechten Betragens, der Misbrauche undder unerlaubten Ranke der gegenwärtigen Direkteren befände, und baten, daß eineneue Geselschaft, mit einem neuen vereinigten Fond, mit solchen Vorrechten, Frecher,ten, Einschränkungen und Ausschliessungen errichtet werden mochte, wie es die Weis,heit des Parlaments für gut befinden und dem algemeinen Besten zuträglich seyn wär,de. Auf diese Bittschrift, welche den acht und zwanzigsten Occober überreicht wurde,folgte eine Gegenbittschrift von-der Geselschaft. Sie wurden beide einem Ausschussevon dem Hause übergeben. Und damit es an nichts fehlen möchte, was zur völligenEinsicht des gegenwärtigen Streites dienlich wäre; so wurde befohlen, daß die ver-schiedenen Kiagpuncte völlig erwiesen und auf jedes Stück eine hinlängliche Antwortvon der Geselschaft ertheilet werden solte; sodann wurde der 28ste November zur Ver,hörung beider Partheien angesetzet k).
§- 72.
Mittlerweile wurde eine von dem Vorsteher der Handlungsgeselfchaft, dem E„tschliessun,Sir Joseph Herne, eingegebene Nachricht von ihrem Fond, Lasse, Schulden u. s. w. des Hauses,untersuchet. Es wurden auch gewisse Bittschriften von den Tuchhändlern, worinnensie uin eine freie Ausfuhr wollener Manufacturarbeiten Ansuchung thaten, und vonden keinwandhändlern, worinnen sie sich beklagten, daß sie die Geselschaft nicht mitCallicoes versähe, angenommen und gelesen. Endlich kam das Haus nach einer ver--drieslichen Untersuchung und nach heftigem Wortwechsel zu folgenden Entschließungen:daß i. eine Summe, die nicht unter izooooo Pfund und nicht über 2000,000 Pf.wäre, einen hinlänglichen Fond abgäbe, den ostindischen Handel in einem vereinigtenFond zu treiben. 2. Daß niemand an dem gedachten Fond mit mehr als 5000 Pf.entweder in seinem oder in eines andern Namen an seiner statt Antheil haben solte.
3- Daß jeder, derben gedachten Antheil hätte, eine Stimme haben solte, und daßniemand mehr als Eine Stimme haben solte. 4. Daß die nach Ostindien HandelndeGeselschaft verbunden seyn solte, jährlich auf 200000 Pfund werth Güther, so inEngland wüchsen und verfertiget würden, auszuführen. 5. Daß keine Privatem«ckacte gemacht, sondern alle Güther öffentlich verauccioniret werden solten, den Sache,ker ausgenommen, welcher der Krone gehörete. 6. Daß die Geselschaft verbundenseyn solre, jährlich an den König 520 Tonnen geläuterten Salpeter, die Tonne für2 v Pfund zu verkaufen. 7. Daß bey den Auctionen der Geselschaft kein lvos vonkUehr als LO0 Pfund 'auf einmal aufgestellet werden solte. 8. Daß niemand, dessenAntheil sich nicht auf 2000 Pfund belicf, Ober- oder Untervorsteher werden solte; unddaß nur ein Theil von tausend Pfunden und nicht weniger, jemanden zu einem Sitz
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k) Oedakes ok rlie Honte unter diesem Jahr.
"diejenigen, welche sich durch eine gewisse Schrift »Fond rille die Geldsummen zu bezahlen, die sie>»yvni ach^n dieses verbindlich gemacht, daß sie „zur Erlangung der gedachten Einrichtung nachy'ch beniül-en, eine solche Einrichtung zu vermit- „dem wahren Sinn dieses vorläufigen Entwur-- und daß sie ihre Bemühungen znr völligen „fes, auszulegen für nöthig befinden werden.,,
"v, ^kstelllgung derselben fortsetzen. Und wir Dieses war der zwischen ihnen eingegangene Verr" ^sprechen hiemit, ihnen aus dem vereinigten gleich.
A.W.H.-L.TH. N.H.8-TH.
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