Band 
Sechs und zwanzigster Theil.
Seite
146
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146 Xlll. Buch. Historie der ostindischen Handlmigsgeselschaften.

m dem Ausschus der Gesclschaft berechtigen solte. 9. Daß alle Jahr ein Obervorste-her, ein Untervorsteher und ein Ausschus für die nach tOftmdren handelnde Gesel-schaft erwählet werden solte. io. Daß alle Theilungen m Gelde geschehen soltcn.n. Daß keine Theilung geschehen solte, wo nicht ein hinreichender Fond zu Bezah-lung der Schulden und zur Treibung des Handels da wäre. , 2. Daß der Fond allefünf Jahr von dem Rechnungsführer der Geselschaft erblich geschähet und von allenTheilhabern in Augenschein genommen werden solte. i z. Daß in Zukunft weiter kei-ne Schiffe nach Ostindien gehen solten, als solche, die einer Geselschaft zugchöreten,oder durch eine Parlamcntsacte bestätiget worden. 14. Daß die Geselschaft nur durchsolche Gesetze gebunden werden solte, die von einer algemeinen Versamlung der Theil-nehmer gebilliget worden, und den Gesehen des Landes nicht widersprächen. 15. Daßder vereinigte Fond einer ostindischen Handlungsgeselfchaft arff ein und zwanzig Jahreund nicht länger dauren solte l). Bis hieher schien das Haus seine Aufmerksamkeitnur auf den Handel allein zu richten, ohne sich in das Interesse einer von beiden strei-tenden Partheien einzulassen. Den Tag darauf beschlos es ferner, daß alle und jede,welche jetzt mehr als Z 000 Pfund Antheil hatten, verbunden seyn svlrcn, den Ueber-sthus entweder in ihrem eigenen oder in eines andern Namen an ihrer statt zu verkau-fen. Daß die Glieder von dem Ausschusse der ostindischen Hanvlungsgeselschaft Si-cherheit, die von dem Hause genehm gehalten werden müste, geben solten, Laß sichihr gegenwärtiger Fond und Vermögen, nach Abtragung aller Schulden, auf 759020Pfund belief. Und daß endlich nach gegebener Sicherheit, Sr. Majestät eine demü-thige Bittschrift überreicht werden solte, die gegenwärtige ostindische Handlungsgesel-schaft, nach der von dem Hause gemachten Einrichtung, durch eine schriftliche Versi-cherung einzuverleiben, damit dieselbe zu einer Acte werden möchte. Vermittelst die-ses Entschlusses lies das Haus der Geselschaft ihre Wahl, und sie verfuhr auch so, alswenn sie den geschehenen Antrag für annehmungswürdig hielt. Da die Sachen einenguten Anschein für sie hatten, so überreichten Sir Thomas Tooke und noch zweeneandere von dem Ausschuffe, ihre Vorschläge wegen der verlangten Sicherheit, die aberverworfen wurden. Indessen lies sie noch immer eine grosse Bereitwilligkeit blicken,und machte, dem Befehl zu Folge, die Personen von ihrer Geselschaft und die Sum-men, welche jede davon über sich nehmen wolte, namhaft ">). Also wurden demAnschein nach alle Schwierigkeiten besieget; und es wurde eine Commißion verordnet,welche eine Bill wegen einer nach den Entschließungen des Hausi-s zu errichtenden ostin-dijchen Handlungsgejeljchaft zurechte machen und überreichen solte. Die Bill wurdefertig gemacht und den r 6ten Jenner überreichet; aber erst den 2 rsten gelesen, hier-aus erkante die Geselschaft, daß ein neuer Entwurf auf die Bahn gebracht worden; °daßihr ein neues Hindernis in den Weg geleget worden, welches sie durch andere Maßre-geln wegräumen mäste. Zu einem fernern Beweis wurden neue Bittschriften gegen die-selbe angenommen, chre Antworten für unzulänglich gehalten, und die ganze SacheLurch folgenden Entschlus in die Hände des Hofes gespielet, «daß nemlich seiner Ma-»jestät eine demüthige Bittschrift überreicht werden solte, die gegenwärtige oftindische«Handlungsgeselfchaft, nach der in ihrem Freiheirsbriefe vorbehalrenen Gewalt, zu cren-,Mn, und um diesem Königreiche die ostindische Handlung desto besser zu erhalten, eine

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h Ralph Vol, L. vbi iuprs.

m) Ebendas.