Band 
Sechs und zwanzigster Theil.
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155
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4-Hauptst. r.Abs. Schicksale dskengländischen Handlungsgeselschaft. 155

der Leinewandshändler wurde vorgestellet, daß der Handel nach Ostindien durch dieschlechte Verwaltung der Handlungsgeselschaft sehr herunter gekommen wäre und inGefahr schwebte, verloren zu gehen. Daß zu Folge ihres schlechten Betragens dieCallicoes so selten geworden, daß das Königreich vornemlich aus Holland heimlicherWeise, für einen übertriebenen Preis, zum Verderben der Handlung und zur Ver-minderung der Einkünfte, damit versorget worden. Sie verlangten, daß der Frer-heicsbrief nicht ertheilet werden mochte, damit diejenigen nicht ein Monopolium in demgedachten Handel bekamen, welche dasselbe so misbrauchten s).

§.

Eine Vereinigung so. vieler ansehnlicher Geselschaften machte die Regierungso unruhig, daß sie es für rathsam hielt, der Handlungsgeselschaft Abschriften von die,sen verschiedenen Bittschriften zu überfchicken, und ihre schriftliche Antwort arrf die indenselben enthaltene verschiedene Puncte und Einwendungen zu verlangen. Den nächstfolgenden Versamlungstag überreichte daher ihr Secretair dem geheimen Rathe eineschriftliche Antwort, die folgenden Inhalts war. Ein solches alzufreies und algemei««es Commercium würde sich nothwendig mit dem Untergänge der Handlung und demSchaden der Nation endigen. Obgleich nach der Strenge der Gesetze Freiheitsbriefeaufgehoben werden solten: so wäre doch der König in diesem Fall sein eigener Lanzlerund könte die ihrigen als eine billige und gerechte Sache wieder ertheilen. Dieses,sagten sie, wäre um so viel billiger, weil die Auflage, so das Parlament von denStocken verlanget, zur Bezahlung bereit gewesen, und auch an Maria Verkündkgungs-tage bezahlet worden seyn würde, wenn die Schatzkammer offen gewesen; denn sie seywirklich wenige Tage nachher bezahlet worden. Es sey weder in der WiederherstellungNoch in den Clauseln des Freiheitsbriefes etwas unrechtmäßiges, weil die Handlungs-Zeselschaft, vermöge einer darin enthaltenen ausdrücklichen Claufel, nichts wieder erhal-ten solle, als was sie rechtmäßig besessen. Zur Antwort auf die Bittschrift der Tuch,wacher führete sie an: weil es ihr in den Jahren it>8y und 1696 wegen der Umständedes Königreichs nicht erlaubt gewesen, mehr als vier Schiffe auszusenden, so sey diesesdie Ursache, warum weniger wollene Waaren ausgeführet worden, als sonst geschehenseyn würde. Sie hatte die beiden letztem Jahre auf 100000 Pfund an Tüchern undandern Gürhern nach Indien geschicket. Dieses Jahr sey den Stimmen des Hausesder Gemeinen zu Folge eine grössere Menge als jemals zur Ausfuhr bestirnt worden,

U 2 wenn

s) Ralph Vgl. 2. /Vn. 169;. Harris Vol. 2. N. 1. c. 2.

Q) Es ist zu bemerken, daß Sir Eduard^eyn,our den i4ten September des vorigenWahres, auf Befehl des Königes, dem Hause eineAschrifc von der neuen in Ansehung des indiani-lchen Handels vorgeschlagenen Einrichtung vor-leget hatte', die wir nebst den EinwendungenHandlungsgeselschaft gegen diese Einrichtung"Ngechetter haben. Er legte auch dem Hause"2 Gutachten der Richter vor, daß ncmlich die"ndlungsgefclschaft nicht rechtmäßig getreunet," «ne neue errichtet werden köme, wo es ihr

nicht drey Jahr vorher angezeiget worden. Die-ses war die Ursache, warum es Se. Majestätden Gemeinen überliessen, so zu handeln, wiesie es für gut befinden würden. An eben demTage, da diese Berichte abgestattet wurden, über-reichten die vereinigten Kaufleute eine Bittschrift,woriunc sie um die Aufhebung der Handlungsgerselschaft Ansuchung thaten. Den siebzehntenwurden die Forderungen beider Theile untersuchet,und der Erfolg von den Berathschlagungen diesesTages war ein Entschlus, nemms contrsclicen-

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sthaft

Worte

be».