Band 
Sechs und zwanzigster Theil.
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4 .Hauptst. i.Abs. Schicksale der engländischen Handlungsgeselschaft. i6r

alle ihre Freiheiten und Vorrechte für null und nichtig erkläret und unkraftig gemacht werdensollen. Es wurde auch veftgesehet, daß der Vorsteher und die Handlungsgeselschaft alleJahr einmal/ in dem Monac August, dem geheimen Rathe ein richtiges und unverfälschtesVerzeichnis von der Beschaffenheit, der Menge und dem Einkaufungspreise der vonihnen ausgeführten engländischen Güther und Manufaeturwaaren, nebst dem Orte,von welchem sie ausgeführet worden, überschicken, und dasselbe vorher von den Zolveam-ten und den Bedienten der Gcselschaft eidlich bestätigen lassen solte. Es wurde zu glei-cher Zeit verordnet, daß die auf diese Weise ausgeführten Güther und Kaufmanns«

Waaren weder in den grosbrittannischen Staaten wieder ausgeladen, noch jenseit desMeeres in einen andern Hafen gebraucht werden solten, als in dem Freiheitsbriefe be«stimt worden. Es wurde ferner verordnet, daß, wenn sechs oder mehr Eigenthümer,von denen jeder tausend Pfund Capital Stock in dem Fond der Handlungsgeselschafthaben mäste, verlangten, daß eine algemeine Versamlung gehalren werden möchte,alsdenn der Ober« oder Untervorsteher innerhalb acht Tagen nach der gedachten Ansu-chung eine solche Versamlung berufen solle, die nicht anders als durch die Mehrheitder Stimmen der alsdenn Versamleten Eigenthümer solle verschoben werden können r).

§. 7y.

Indessen erhielt die Handlungsgeselschaft noch immer andere Gunstbezeigun« Die kaufleutegen, ob es gleich nicht auf eine so unmittelbare Weise geschah. Sie ersuchte die Kö- machen das,nigin, dem Schisse Reddridge das Absegeln nicht zu erlauben, indem sie vorgab, daß was bisher ge-es nach Ostindien bestirnt wäre, da es doch nach Älicante geladen und freigemacht durchwar. Das Schis durfte auch nach diesem Gesuch nicht absegeln, und wurde auf Kosten ^der Eigenthümer, die sich täglich auf 9 Pfund beließen, zurück gehalten. Es war ihmauch nicht erlaubt, eher unter Segel zu gehen, bis die Eigenthümer unwidersprechlichdargethan hatten, daß es wirklich, vermöge des geschlossenen Contracts, nach 2l!i-c-nte bestirnt wäre, und von da mit noch vier andern Schiffen gerades Weges wiederNach London zurück kehren wolle. Da die Sachen bey Hofe also so weit gegen die ver-einigten Kausieute gebracht worden, so beschlossen sie, dcm Publico eine kurze Vorstellungdon alle dem, was seit der Entlassung des Parlaments vorgefallen war, durch denDruck vor Augen zu legen. Sie thaten dieses auch wirklich und machten endlich dendchlus, daß ein solches Verfahren, wenn ihm nicht Einhalt geschahe, allen auslän-dischen Handel Englands wilkührlich machen würde, indem er dadurch der Unterbre«chung eines jeden Bevolmächtigtcn der ostindischen Handlungsgeselschaft, nach dem esihm sein Eigensinn, Stolz und Bosheit eingäbe, blosgestellet würde. Daß eine sol«che ver Krone zugestandene Macht von gefährlichen Folgen seyn würde, weil sie geradeHahin abstellte, künftige Könige zu bewegen, daß sie allen Handel verpachteten, undlllchergesialt Geld ohne Hülfe der Parlamenter aufbrächten. Und daß die Behauptder Rechte der Unterthanen um so viel nöthiger geworden wäre, da die so langeUnterlassung derselben den Weg zum Vorwande einer Verjährung gebahnet hätte, wel«che als ein Beweis von der Macht der Krone, diesen Handel einzuschränken, angeführetworden. Daß es aus folgenden Umstanden klar sey, daß die Krone nicht die Gewalt?abe, den ausländischen Handel ohne Einwilligung des Parlaments einigen zu erlau«

M und andere auszuschließen. L Aus

l) Soiners ColleÄ, ikict.

A'W.H.2ü.TH. N.H-8.TH.

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