162 XM.Buch. Historie der ostilidischen Handlungsgeselschaftett.
1. Aus der Bestätigung der Hudsönsbaygeselschaft durch eine Parlamentsarte, seitdem Ihre Majestäten auf den Thron gelanget. Dieses war ein Beweis vonder Unzulänglichkeit eines Frciheitsbriefes, die Unterthanen auszuschließen. Ja, dieBittschrift der ostindifchen Handlungsgeselschaft an das Haus der Gemeinen gestandchen dieses zu.
2. Aus seiner Majestät Message, die dem Hause der Gemeinen bey der letztenSitzung als eine Antwort auf ihre Addresse wegen Aufhebung der indischen Handlungs«geselschaft, überschickt worden. Hier erklärete der König, daß er die Handlung nichtblos aus eigener Gewalt bestimmen könte.
z. Aus den verschiedenen in westmmsterhall geschehenen Urtheilssprüchengegen die Anhaltung solcher Schiffe, die Privatkaufleuten zugehöret und nach Gstm-dien bestirnt gewesen, oder gegen die Wegnehinung solcher Schiffe und Güther kraft ei«nes solchen ausschließenden Freiheitsbriefes, und dieses noch dazu seit der glücklichenGelangung Ihrer Majestäten auf den Thron.
Endlich wurde angezeiget, daß, wenn diese die Erklärung und Behauptung desRechts der Unterthanen zu der Freiheit des ausländischen Handels betreffende Bill, oh«ne andere öffentliche Angelegenheiten zu hindern, bald durchging, dieses die Errichtungeiner neuen ostindischen Geselschaft zur Treibung dieses Handels, ohne die gegenwärtiggen beschwerlichen Einwendungen, erleichtern würde»).
§. 80.
Die kanfleute So viel Gewalt, Eifer und Recht die vereinigten Kauffeute auch hatte«/
überreichen so beschlos doch die Handlungsgeselschaft auf den Credit ihres neuerlich erhaltenen Frei«dem Hause der heitsbriefes 44000 Pfund Unterschreibungen einzuheben, welche auch unendlich ge«Schreinen fchwinder voll wurden, als man erwartete. Ihre Gegner überreichter! sodann zuför«httschrist.E -erst dem Hause der Gemeinen eine Bittschrift, die sich auf die verschiedenen Begeben«heiten, Forderungen und Beweise gründete, deren bereits gedacht worden. Sie ver«langten, daß in dieser Absicht der Handel nach Indien durch die Gewalt des Parla«ments eingerichtet werden möchte. Damit aber ihre Forderungen von dem Hause ge«neigt gehöret und sie mit der Geselschaft auf einen gleichen Fus gesetzet werden möchten,so schmeichelten sie dem neuen Ministerio aufs eifrigste, zeigten sich bey der Erhebungder von dem Volke gelobtesten Edelleute und liebkoseten den vornehmsten Mitgliedern-es Unterhauses. Die Handlungsgeselschaft hingegen war mit einer blossen Verthei«digung des durch ihren Einflus bey Hofe erhaltenen Freiheitsbriefes nicht zufrieden/sondern bemühete sich, denselben von dem Parlamente bestätigen zu lassen. Allein hierfand sie einen heftigen Strom gegen sich; weil ihre Freunde gröstenthcils von der Par«they der Torrvs waren, deren Einflus sich seinem Ende näherte b). Das Betrage«der Gemeinen zeigte an, daß sie die Absicht hatten, es mit dem stärksten Theile zu hal«teil oder den Maasregeln der neuen Regierung unvermerkt bcizufallen; da es hingegendie Minister für rathfam hielten, der Handlungsgeselschaft in etwas nachzusehen unddie Sacke so lange unentschieden zu lassen, bis einiger Vortheil davon erhalten werde«könte. Die Handlungsgeselschaft verlies sich hauptsächlich auf den Einflus, der sie i«
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n) Somrrs OMÄ Hä. Harris Vol. r. l>. 1. c. r.Kbniz w-lyelms.
b) Rapin unter der Regierung des