4. Hanptst. i. Abf. Schicksale der engländischett Handlungsgeselschaft. 167
seyn geschienen, daß ihr, wegen des im Kriege erlittenen Verlustes, eine gesetzmäßi-ge Bestätigung gegen ein Darlchn von 600000 Pfund bewilliget werden möchte.Der Entschlus wurde der Regierung und von dieser dem Hause der Gemeinen vorgele-get. Der Hof sowol als die Gemeinen schienen geneigt zu seyn, den Vorschlag anzu-nehmen; allein dieses war, dem Aenner l-zu Folge, nur ein Falftrick; denn es wur-de mitlerwerle eine neue Bill, unter der Aufsicht des Herrn kNonrague zurechte ge-macher. In dieser wurde ein Mittel zur Aufbringung zwoer Millionen, als «in Där-lehn gegen achte vom Hundert auf die Sicherheit eines Fonds, der sowol das Capi-tal als die Zinsen abzutragen im Stande wäre, vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wur-de den rosten May dem Hause vorgeleget, und er fand bey den mehresten so viel Bei-fall, daß Befehl ertheilet wurde, eine mit demselben übereinstimmende Bill mit folgen-den Zusätzen in das Haus zu bringen: i) Daß jeder Unterschreibender die Freiheit ha-ben solte, jährlich eine solche Summe in die Handlung zu verwenden, als er unter-schrieben, oder dieses Recht einem andern abzutreten. 2) Daß Se. Majestät dieMacht haben solte, diejenigen von diesen Unterschreibenden, die es verlangen würden,ju einer Gcselsthaft zu machen, z) Daß die Freiheiten in Ansehung der zu treibendenostindischen Handlung, von dem Parlament bestirnt werden solten. 4) Daß die Un-terschreibenden achte vom Hundert und die Freiheit nach Indien zu handeln mit Aus-schliessung aller übrigen auf zehn Jahre und so lange gemessen solten, bis die unterschrie-bene Summe vom Parlament wieder abgetragen worden. 5) Daß ein jeder Theilvon z00 Pfund eine Stimme haben und niemand mehr als Eine Stimme haben solte.6 ) Daß alle in Indien geladene Schiffe in England ausgeladen werden sollen. 7)Daß niemand, der ein Mitglied von irgend einer nach England handelnden Gesel-schaft wäre, anders als in dem vereinigten Fond derjenigen Geselsichaft, von der er einMitglied wäre, handeln solte. 8) Daß jährlich 5 Pfund sä valorem bey jederZurückkunft aus Ostindien von dem Einbringet bezahlet und auf die Rechnung derUnterschreibenden gesetzt werden solten, um die auf Gesandtschaften zu verwendende. Kosten und andere außerordentliche Ausgaben zu bestreiken, y) Daß ausser denen jetzo zuentrichtenden Abgaben noch eine andere von r Sch. 10 D. von allen aus Indlen undbersten eingebrachten Seidenwaaren, und zwar von dem Einbringet, entrichtet werdensolte g). Ob nun gleich die Handlungsgeselschaft benachrichtiget wurde, daß ihr Aner-Uetsli, auch die zwey Millionen aufzubringen, verworfen werden würde: so berief siesich doch vermittelst einer Bittschrift sowol auf die Gerechtigkeit und Billigkeit desParlaments, als auch aufdas Publicum. Sie führcte i) abermals ihre Rechte und An-sprüche an, die sie durch so viele königliche Freiheitsbriefe und besonders durch den letz-en erhalten, der die Absicht hätte, alle gegründeten Einwürfe, nach den im Hause dergemeinen vorgeschlagenen und beschlossenen unterschiedlichen Einrichtungen, aus dem^bege zu räumen, uno der Nation viele neue Vortheile zu verschaffen, und dessen Aus-übung weder verlanget worden, noch verlanget werden könte. 2) Führete sie dieAchtung an, die man dem Eigenthum von mehr als tausend Familien, die sehr grossenT'sitheil au dem Fond hatten, und insbesondere den 781 neuen Unternehmern schuldig, te, welche aus den Credit des neuen Frciheitsbriefes eine Summe von 744000 Pf.Unterschrieben. So wäre auch das Eigenthum der Handlungsgeselschaft in Indien,
wovon
l) Viil. 2 g) Hebst« ok tbe Noute otLommons 169S.