172 xm.Vuch. Historie der ostindischen Handlungsgeselschaften.
„unter diejenigen, so es gäben, getheilet würde. Dieses Geschrey wurde von denen er,„reget und mit vieler Geschicklichkeit gebrauchet, welche die Absicht hatten, den König,„und alle die, so ihm am meisten zugethan waren, bey der Nation so verhast zu machen,
„daß sie dadurch eine solche Wahl eines neuen Hauses der Gemeinen zu Stande bringen„möchten, welches fähig wäre, alles zu verwirren und umzukehren. Es wurde gesagt,
„daß die englische Bank und die neue ostindische Handlungsgeselschaft, wenn sie sich in„den Handen der Whigs befänden, die Herrschaft über alles Geld, und folglich über„allen Handel Englands haben würden m). „ Und der Bischof mochte auch glauben !
was er wolte, so ist gewis, daß man hohe Ursache zu dieser Besorgnis hatte. D-asMinisterium war, der Meinung der protestirenden lords ohnerachtet, völlig überzeuget, idaß die alte Handlungsgeselschaft keine Sicherheit wegen einer Unterschreibung von zwo *Millionen, als der benöthigten Summe, geben würde; es war gleichfals überzeuget, daßkeine Anzahl neuer Handlungsconsorten eine so grosse Summe, ohne Bestätigung desParlaments, vorschießen würde; und man machte ihnen weis, daß, obgleich nur die Hälftte versprochen worden, die übrige Million dennoch gar bald freiwillig unterschrieben wer,den würde, wenn die alte Handlungsgeselschaft diesen Stos bekäme. Dieses und dieMacht, welche es dadurch gerne in seine Hände spielen wolte, bewog solches, die Sachebey dem Parlament aus allen Kräften zu betreiben. Die alte Handlungsgeselschaft umterlics nichts, was durch Geld oder Beredtsamkeit ausgerichtet werden konre; allein dieBill ging bey den Pairs und bey den Gemeinen durch, obgleich die erstem ihre Rechtedurch ihre Sachwalter, den Sir Thomas powrs und Sir Barrholomärrs Sho-wer, mit aller der Starke des Ausdrucks, und mit aller der Wichtigkeit der Gründe, ,
deren die Sache fähig war, behaupten liessen. Es wurde wirklich beschlossen, die Ge,rechrigkeit und die Handlungsgeselschaft den Kunstgriffen gewisser Personen, und denBedürfnissen der Regierung aufzuopfern. Allein, die Gründe für die Freiheit des Han-dels mögen auch so stark seyn als sie wollen, so können wir nicht umhin, es für einehöchst ungerechte Handlung zu halten, daß man der alten Handlungsgeselschaft Rechteraubte, die sie seit der letzten Bewilligung durch nichts verwirket hatte, und daß man an-dern Personen ein Ausschliessungsrecht ertheilete, welches ihr erst vier Jahre vorher auf !die feierlichste Weise Übermacht worden. Also wurde eine neue Handlungsgeselschaft ge-gen ein Darlehn von zwo Millionen, wofür sie achte vom Hundert Interesse bekam, aufeine rechtsbestandige Weise errichtet; doch ist dieses Interesse nachgehends durch Der,ordnungen der Regierung bis aufsiehst und fünfe vom Hundert herunter gesetzt worden ").
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Die alte wird Ob sich gleich die alte Handlungsgeselschaft nicht für gekrennet hielt, so setzt«
deswegen ^ doch ein solches Mistrauen in ihr Recht, daß sie das Parlament eifrigst ersuchte, siehöbe» wahrend der noch übrigen Zeit ihres Freiheitsbriefes als eine Geselschaft fortdauren zu !
lassen. Die neue Geselschaft befand sich auch nicht im Stande, sich dieser Bemühungzu widersetzen. Monragu, ihr grosser Gönner, blieb weder in dein Cabinet noch in demHause länger der überwiegende Herr. Die Gemeinen liessen sich, während der SuspensioU !der Bewilligungen für das Jahr, am meisten in Ueberlegung ein, was alle besondere Stücke. der Constitution betrift. Die alte Handlungsgeselschaft sing an, ihre Sache an der Thüre
beiderHäusir im Druck auszutheilen, und berief sich darinne vornemlich auf die Billigkeit
ihrer
m) os lür ov/n timsz, p. 170 toi. -ckc. ») Harris Vol.L. L. I. c. 2. Ralph. >698' 29 '