Band 
Sechs und zwanzigster Theil.
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r 74 xm. Buch. Historie der ostmdischen Haudlungsgeselschaften.

der Preis für ihre Bestätigung voin Parlament. Das auf diese Weife vorgeschosseneCapital (welches innerhalb zwanzig Monaten auf zehn Termine bezahlet werden solte,)solle in einer gewissen Anzahl Jahren, die das Haus bestimmen würde, wieder abge-tragen und solchen Einrichtungen und Einschränkungen unterworfen werden, als dasalgemeine Beste und die Erhaltung, Wachsthum und Sicherheit der Handlungerfordern würden. Es solte auch allen und jeden freistehen, eine gewisse vondem Hause zu bestimmende Summe zu unterschreiben und dadurch Handelscon-sorten zu werden p). Dieses war ein Vorschlag, welcher für die neue Hand,lungsgefelschaft sehr gefährlich war, und der dieselbe, wenn er wäre angenommen worden,unstreitig zu Grunde gerichtet haben würde. Allein sie entdeckte die ihr drohende Ge-fahr mehr als zu wohl und war wachsam genug, dieselbe abzuwenden. Unterdessendaß also ihre Nebenbuhler den Vorschlag ordentlich aufsetzten, wie die Committee vonihnen verlanget, fing sie an in eben dem Tone zu reden und zu schreiben, wie ihre Geg-ner ehedem gethan hatten. Sie sagte, es sey eine höchst wichtige Sache, den öffent-lichen Glauben ruhig und ungestört zu erhalten, und es sey eine falsche Staacskunst,daß man jährlich 6oooc> Pfund durch ein Mittel ersparen wolle, das auf tausend Fa-milien, welche in der neuen Handlungsgeselschaft unterschrieben, nicht nur beleidigen,sondern auch zu Grunde richten würde. Sie stellete ohne Rückhalt vor, wie treuloses gehandelt seyn würde, wenn man ihr blos deswegen, es geschehe auch unter was säeeinem Vorwand es wolle, das Recht, (das Ausschließungsrecht, wofür sie es an-fänglich hielte,) so ihr bis zu dem Losten September i?n ertheilt worden, wieder neh-men wolte, weil in der Urkunde drey Worte ausgelassen wären T). Kurz, sie redete,schrieb und handelte mit einem solchen Erfolge, daß, als die Committee dem Hause vondem Vorschlage der alten Handlungsgeselschaft Bericht abstattete, kein Schlus darü-ber gefastet wurde §).

§. 89.

Vereinigung Nachdem diese bürgerliche Zwistigkeiten über zwey Jahre gedauret hatten,

der beiden ge- so wurden endlich beide Theile eines Streites, der sich durch die Eröfnung des Handelssclschasten. gar leicht mit beider Untergang endigen konte, müde, und fingen an, insgeheim auf ei-ne Aussöhnung und auf eine Vereinigung der Fonds zu denken. Man ward gar baldwegen eines Vergleichs einig, worinne beschlossen wurde, daß die Effecten beiderHaudlungsgeselschaften mit aller zuträglichen Geschwindigkeit nach Hause gebracht wer-den soltcn, um für ihre besondere Rechnungen verkauft zu werden, und daß alle mögli-che Vorsicht gebraucht werden solte, daß dieses sicher geschehe. Daß weder von Sei-ten der neuen Handlungsgeselschaft Vortheile vor der alten, unter dem Vorwande derVerwirkung, gezogen werden sollen (eine Clausel, die nach denen von dem Parlamentbewilligten und nachher bestätigten Einrichtungsbriefen unnöthig scheinen konte) ldaß die beiden Handlungsgeselschaften einander wechselseitig und jede derselben ihre Fa-ktoren

p) Goiners cvU. Vol. zo. p. ,;s. q) Harris Vol. r. will.

X) Da die Worte: und nickt eher, in der sie ihr die vorige Freiheit wieder ertheile»Urkunde ausgelassen worden waren, so bediente ten, weil solches, wie sie sagte, nach dem busich die alte Handlungsgeselschaft dieses Zrlhums, stablichen Verstände der Urkunde geschehen ke»m?d suchte die Gemeinen dahin zu bewegen, daß