Band 
Sechs und zwanzigster Theil.
Seite
175
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4.Hauptst. i.Aös. Schicksale der ettgländischen Handlungsgeselschaft. 175

kören und Bediente freisprechen solte. Daß die Fonds der alten Handlungsgeselschaftvon z 15000 Pfund, sogleich nach der Volziehung des vorhergehenden Theils des Ver-gleichs, mir dem Capital der neuen Handlungsgeselschaft vereiniget werden solten.Daß die alte Handlungsgeselschaft von der neuen 693500 Pfund kaufen und solche vondreien Mitgliedern iu ihrer politischen Capacität in den Hauptfond von 1,662,000 Pfundübertragen laßen solte; damit die alte Handlungsgeselschaft auf diese Weise 988500Pf. in den gemeinschaftlichen Fonds, und also eine gleiche Summe mit der neuen Hand-lungsgeselschaft, darinne haben möchte. Daß das gedachte Capital von 673500 Pfundzu vier verschiedenen Zeiten übergetragen und allezeit ein vierter Theil bezahlet werdensolte. Daß der todte Fond der alten Handlungsgeselschaft in und ausserhalb Enge-land auf 33000 Pfund, der neuen ihrer aber auf 70000 Pfund geschahet werden sol-te. Daß die alte Handlungsgeselschaft zu der Zeit, wenn sie ihr erstes Viertheil vonden gedachten 673500 Pfund übertrüge, der neuen ihren ganzen todten Fond in undausserhalb Englandes übertragen und die lehtere für die Hälfte desselben 16500 Pf.bezahlen solte. Daß die alte Handlungsgeselschaft der neuen auch die Summe von35800 Pfund, als die Hälfte ihres todten Fonds, bezahlen und die alte Handlungsgesel-schaft sodann zu der Hälfte beider todten Fonds eben ein solches Recht haben solte, alsdie Glieder der neuen. Die übertragenden Glieder der neuen Handlungsgeselsthaft sol-ten bis zur Zeit der gedachten Uebertragungen ein Recht zu den Rückständen ihrer Jahrs-renten haben; nach diesem solten alle ihre Jahresrenten von dem Fond der alten Hand-lungsgeselschaft (315000 Pfund) an Personen, die von der alten Handlungsgeselschaftdazu bestirnt worden, zu ihrem Gebrauch ausgezahlet werden. Auf gleiche Weise solldie neue Handlungsgeselschaft allen Profit vor diesem Vergleich, und auch 5 Pfundbom Hundert von allen denen Schissen gemessen, die vor eben diesem Vergleich Heimwertsoder auswerts geladen worden; es sollen aber beide Geselfchaften von aller besondernAusfuhr abstehen r). Man ward glcichfalS' einig, daß beide Handlungsgestlschaftenbie sieben nächst folgenden Jahre gleichen Antheil an der Verwaltung aller ihrer Fondsoder Handlung betreffenden Angelegenheiten haben solten; daß von der algemeinen Ver-sandung jeder Handlungsgeselschaft zwölf Personen aus den Comitteen und Direkterenber gedachten Handlungsgestlschaften erwählet, und in dem neuen Freiheitsbriefe die^orfteher der vereinigten Handlung nach Indien genennet werden solten.T^aß ein neuer Fond zur Unterstützung und Vermehrung der künftigen Handlung er-achtet werden solte; daß er zu der Zeit und auf die Weise bezahlet werden solte, wieoie aus beiden Versamlungen genommene vier und zwanzig Directores bestimmen wür«und daß die algemeine Versamlung ihre Bestimmung genehm halten solte. Daßd'e alte Handlungsgeselsthaft die sieben nächst folgenden Jahre eine besondere Gestlschaftleiben, ihren Fond als ein politischer Körper behalten und die Freiheit haben solte, inMn eigenen Büchern überzutragen und anzuweisen, wie zu der Zeit, da der Ver,A°ich unterzeichnet worden. Daß sie nach Verlauf dieser Zeit ihren Antheil an dem7 -apikal in den Büchern der neuen Handlungsgeselschaft solchen Gliedern übertragen"d anweisen solte, welche alsdenn ein Recht dazu haben würden, worauf die Gliederrr alten Handlungsgeselschaft, ohne Gebühren oder Kosten, Glieder der neuen werdenlten. Daß jede Handlungsgeselschaft die andere wegen ihrer Schulden und Fords,

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H Dodsleps Vol.L. c.z. Ralph Hüt. LnZi. mitte diesem Jahr.