Band 
Sechs und zwanzigster Theil.
Seite
176
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Auswertsbauren ihreftreiiigkeitennoch fort.

176 xm. Buch. Historie der ostindischen Handlungsgeselschaften.

rungen schadlos halten und in dieser Absicht eine gehörige Verfügung gemacht werdensolre. Daß die neue Handlungsgeselschaft, von der Zeit an, da dieser Vergleich gül-tig seyn würde, kein Geld unter ihrem gemeinschaftlichen Siegel aufnehmen oder sonstetwas, das beide betraft, ohne Einwilligung und Beistimmung der alten thun solte.Daß zwischen denselben ausgemacht, vestgesetzct und beschlossen seyn solte, daß Se.'Majestät, innerhalb zehn Tagen nach der vorhin gemachten Affignation, eine neue Be-willigung ertheilen, und daß die alte Handlungsgeselschaft ihren Freiheitsbrief und ihreJncorporacionsacte, innerhalb eines Monates nach Verlauf der obengedachten siebenJahre, übergeben solte. Angleichen daß der König innerhalb zehn Tagen nach dergedachten Übergebung den Bevolmächtigten eine neue Bewilligung ertheilen, und eben >denselben Bevolmächtigten alle Güther und Effecten der alten Handlungsgeselschaft, welche 'wegen der gedachten Übergebung an die Krone kommen oder derselben zufallen möchten,übergeben solte. Daß endlich die neue Geselschaft unmittelbar nach der gedachten Ue- !

bergebung genant werden solte: die vereinigte Geselschaft engländiAer Rauf- ileute, so nach Ostindien handeln. Daß die künftige Verwaltung des gedachtenFonds und Handels, nach Verlauf der bestimten sieben Jahre, nach dem Freiheits- ^brieft der neuen Geselschaft vom zten September 1698 geschehen solte. Daß zu de- isto besserer Erreichung der bisher gemeldeten Absichten der Vertrag in drey Theile ge-theilt , und von dem Könige und den beiden gedachten Handlungsgeselschaften volzogenwerden solte; daß ferner hier solche Verfügungen und Verträge, als man für zutrag- ilieh halten würde, gemacht, und beide Handlungsgeselschaften gehörig und auf solcheWeise freigesprochen werden solten, daß sie, so bald als die gedachten sieben Jahreverflossen seyn würden, von dieser Zeit an nur Eine dem Namen und der That nachwerden solten s). ^

§. 90. 1

Also endigte sich der Haß, die Verbitterung und die Feindschaft zwischen den 'beiden Handlungsgeselschaften durch eine Vereinigung, - die beiden gleich Vortheilhaft war-Die Preise, welche sich ihre Nebenbuhlerschaft zu Nutze gemacht, wurden geringer, undder Fond zu Treibung der Handlung grösser. Dieses war in der That nur das einzigeMittel, wodurch einem so grossen Uebel abgeholfen werden konte, dessen schlimme Fol-gen die Klugen und Unparcheiisichen vorhersahen, ehe noch die beiden FreiheitSbrieft be-williget wurden. Allein die Erfahrung vermehrte die vorhergesagten schlimmen Fol-gen, und gab vermuthlich das Hülfsmittel dagegen an die Hand. Es waren viele dekMeinung, daß die Feindschaft zwischen der Handlungsgeselschaft und den Privathandels-leuten, und der nachmalige Entwurf zu zweien Handlungsgeselschaften von den Hollän-dern wo nicht gemacht, doch wenigstens befördert worden. Und diese Vermuthung ißauch nicht unwahrscheinlich, wenn man die Vortheile erweget, die sie davon ernteten-Diese Meinung wird auch dadurch sehr bestätiget, daß die Unterschreibung zu den zwoMillionen gröstentheils von Ausländern geschahe. Es siehet etwas sonderbar aus, daßLeute ihr Geld verleihen solten , um die alte ostindifthe Handlungsgeselschaft zu GruN^zurichten; allein, diese Schwierigkeit wird leicht gehoben werden, wenn wir bedenken/daß sich die Subscribenten nicht sowol auf die Theilung und Vortheile der Handlung/auf die 8 Pfund vom Hundert Interessen verliessen. Allein, obgleich die Sache" S"

6) S- die vorhin angezogenen Schriftsteller.