4-Hauptst. i.Abs. Schicksale der englandischen Handlungsgeselschaft. 17-
facturen, der Handlung und des Commerzes. Es ist indessen nichts begreiflicher, alsdaß die Handlung eines der vornehmsten Geschäfte bey einem brittischen Ministen» seynMus, weil die Ausbreitung der Handlung vielleicht das einzige Mittel ist, die Machtund den Credit der Nation zu erhöhen. Unsere Seemacht wird uns auswerts jederzeitwichtig machen; allein diese kan durch nichts anders erhalten werden, als daß eine grös-sere Begierde zur Handlung und Schiffahrt eingeflößet werde.
§- 9i.
Weil sich die Regierung während des langen Krieges mit Frankreich ganz Die vereinigteund gar nicht um die Handlungsangelegenheiten bekümmerte, so sahe sich die ostindische geselschaft er-Handlungsgeselschaft genöthiget, Mittel zur Wcgraumung vieler Unbequemlichkeiten verWe-aussindig zu machen, die nach der Vereinigung beider Geselschasten noch zurück geblie- gaste artenben waren. Damit sie nun eine solche Verordnung erhalten möchte, die ihre Angele- ^genheiten auf einen gehörigen Fus setzte, so beschloS sie im sechsten Regierungsjahrder Königin Anna, der Regierung, ausser den vorigen Darlehen, noch eine Sum-me von r,2 00,000 Pfund zu leihen. Dieses war bisher ein Mittel gewesen, denSchutz der alten Regierung zu erhalten, und es wurde auch bey dieser Gelegenheit mit gutemErfolg gebraucht. Der Vorschlag wurde mit Freuden angenommen, und das Parla-ment war in Ansehung desselben bereit, alles zu verwilltgen, was sie zum Besten ihrerHandlung verlangen würde A). Es wurde daher eine Verordnung gemacht undfolgendes darinne vestgesetzet. Die englandische ostindische Handlungsgeselschaft soll dieoben gedachte Summe in gewissen bestimten Terminen in die Schatzkammer bezahlen, imblnterlaffungsfall aber soll sie das Geld mit einem Verlust von i2 vom Hundert durch eineSchuldklage wieder bekommen können; und sie soll, ausser dem was sie schon vorher auf ih-gemeinschaftlichen Fond zu borgen berechtiget gewesen, noch die Freiheit haben, eineSumme Geldes, die sich nicht über 1500000 Pfund belauft, auf ihr gemeinschaftliches
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Ich bin, saget der Capitain, deswegen in"'sscr Geschichte so weitläufrig und umständlichfiesen, weil sie uns einen Begrif von der Häs-Weit und Abscheulichkeit der Tyranney und^chelnierey machet, wenn solche von einer Gewalt^crstützer wird, die weder durch göttliche noch^"schliche Gesetze gezahmet oder eingeschränktz6). Es ist wirklich aus vielen Um-'"den klar, daß während der Zeit die schändlich-
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streiche von diesen kleinen Tyrannen Msge-
. " wurden, indem die Aufmerksamkeit der Hand-""Ssgsselschaften in England zu sehr beschäftiget"r, als daß sie auf das Betragen ihrer Bcdien-^ auswerte acht haben können.
ke>?^ Es wird nicht nndimiich seyn zu bemerri,"'. daß h-er die ostindische Handlungsgeselschaftgedoppelten Capacikät, nemlich als Gläurseit» ^ Publikums, und als eine Handlungsge-angesehen werden mus. Inder erstenwie andere Geselschaften, Sicherheit we'Hamilte-ns Nikory ok tlle Lall Inäies Valc
gen des Geldes, das sie der Regierung vorschies-set, und ein verhältnismäßiges Interesse davon.In der andern ist ihren Direktoren die Handlungder Geselschaft anvertrauet, wovon der Profitgleichfals dcn Handelsconsorten zugehäret. Hier-aus erhellet, daß die Theilungen, so von ihremFond gemacht werden, aus dem Profit von derHandlung, und aus den Interessen von der Re-gierung bestehen. Da diese letztem vestgesehtund unveränderlich sind, (es sey denn, daß sievon dem Parlament herunter gesetzt würdenI sokan man den erstem daraus abnehmen; den»wenn die der Geselschaft bezahlten Interessen vonder Summe abgezogen werden, so sie den Han-delsconsorten ausgetheilet. so bleibet der reineProfit von der Handlung übrig. Diese kurzeAnmerkung wird dem Leser gleichsam zu einemSchlüssel zu der Natur und Beschaffenheit der ost-indischen Stocke dienen, worüber wir viele ver-ständige Leute haben Klagen führen hören, daß sol-che so schwer zu begreifen wären.
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