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XIII. Buch. Historie der ostindisthen Handlurrgsgeselschaften.
r,ch und dornemlich die Loskaufting des Etablissements auszuwirken. Sie kamen denroten daselbst an und wurden sehr höflich vorn Bourdonnais empfangen; der, nach-dem er sich mit ihnen unterredet, folgende Vorschlage that:
I. "Solte das Fort St. George und die Stadt LNadraß, und alles was dazu"gehörete, den 2 isten September, um zwey Uhr Nachmittags, nebst der ganzen Be-"satzung, allen Officieren und dem gesamten Rathe, dem Herrn Bomdonnais über-"liefert werden und alle Engländer Kriegsgefangene bleiben.
II. "Sollen alle Herren vom Rathe, alle Ossiciere, Bediente und andere ange-"fthene Engländer die Freiheit haben, überall, wo es ihnen beliebte, hinzugehen und"zukommen, auch nach Europa, wenn sie nur nicht eher, entweder angreifender oder"vertheidigender Weise, gegen Frankreich dieneten, bis sie nach den Bedingungen,"welche Herr Barnet den Franzosen vorgeschrieben, ausgewechselt worden waren.
III. "Damit den Engländern die loskaufung des Ortes erleichtert, und den da-chet zu »lachenden Acten ihre Gültigkeit gegeben werden möchte: so solten der Gouver-neur und der Rath, so bald sie sich in Unterhandlung einlassen würden, aufhören"Kriegsgefangene zu seyn; und der Herr de la Bourdsnnars solte sich anheischig ma-chen, ihnen vier und zwanzig Stunden vorder ersten Sitzung eine authentische Acte^zuzustellen.
IV. "Wenn die Puncte wegen der Uebergabe unterzeichnet worden, so solte auch"die wegen der Loskaufung zwischen dem Herrn Bourdonnais und den: engländischen"Gouverneur oder seinem Bevolmachtigten, auf eine freundschaftliche Weise zur Rich-tigkeit gebracht werden; und dieser solte sich anheischig niachen, alle Effecten, alle bc-"reits erhaltene oder noch zu erhaltende Kaufmannsgüther, die Rechnungsbücher, Zeug-häuser, Magazine, Kriegsbedürfnisse, Lebensmittel und Fahrzeuge, nebst allen an-"dern der Handlungsgeselschaft zugehörigen Güthern, ohne etwas, das sich in denk"Fort, in der Sradt oder in den Vorstädten entweder an Gold, oder an Silber, oder"an Kaufmannswaaren, oder an Mobilicn oder an andern Effecten, sie möchten gehö-ren wem sie wollen, befände, zurück zu halten, ohne die geringste Ausnahme, so wie"es das Kriegsrecht erforderte, zu überliefern.
V. "Solte die Besatzung als Kriegsgefangene nach dem Fort St. David gefüh^"ret werden. Und wenn die Stadt Madrasi mit Gelde losgekaufet werden solte, st"solten die Engländer die Freiheit haben, ihre Besatzung wieder einzunehmen,
"sich gegen die Landeseinwohnec zu vertheidigen, und sollen den Franzosen eine gleiche"Anzahl Kriegsgefangene dafür zurück geben. Und wenn sie vor jetzo derselben nickst"so viel hätten, so solten die ersten Franzosen, so sie nach der Capitularion gesaugt"bekommen würden, zur Erfüllung dieses Artikels in Freiheit gesetzet werden.
VI. "Sollen hie Matrosen nachCaddalorc geschickt und bey Auswechselung^"selben mit denen angefangen werden, die sich wirklich zu pondicherry befänden,
"vie übrigen solten in ihren eigenen Schiffen nach England zurück gehen. Allein w"solten nicht eher die Freiheit haben, gegen FrankreiU) zu dienen, bis eine Aus'"^"sclung von einer gleichen Anzahl Matrosen in Indien oder in Europa, vorz"aber in Indien, geschehen wäre. '
vu. "Solle unter diesen Bedingungen das Wasserthor dem Herrn de la^^h"dsnnais überliefert, die Stadtthore um zwey Uhr von seinen Truppen besetzet/