Band 
Sechs und zwanzigster Theil.
Seite
225
JPEG-Download
 

4. Hauptst. I. Abs. Schicksale der englandischen Handlungsgeselschaft. 225

Llives Tapferkeit durch keine solche schwache Damme aufgehalten werden könte, als vonItt--uni fried«»dianern vertheidigte Forts waren: so zog er eine aus 10000 Reutern und r 5 000 Mann bitten.Fusvölkern bestehende Armee herunter. So unendlich weit dieselbe dem Hrn. Lliveauch der Anzahl nach überlegen war, so trug er doch kein Bedenken, sich mit dem l 7 ?a«bob in ein Treffen einzulassen, und denselben sogar anzugreifen. Den 2ten Februarsahe man die Armee des L^labobs etwa eine Meile weit von dem englandi-schen Lager, nach der Stadt zu marschiren; worauf Hr. Llive den Admiral um eineVerstärkung ersuchen lies. Der Capitain LWarwick erhielt daher voin AdmirallVatjon Befehl, das Commando über ein Detaschement von 569 Seeleuten über sichzu nehmen und sogleich ins Lager zu marschiren. Er sties noch an demselben Tage umzwey Uhr zum Hrn. Llive, der eben im Begrif stand aufzubrechen und seine Leuteschon unter das Gewehr gestellet hatte. Die Truppen des Königs und die Grenadiersder Handlungsgeselschaft befanden sich in der Fronte; dem Capitain Warwrck mit sei-nen Seeleuten wurde das Geschütz anvertrauet, und die Sipoyen machten den Nach,

»ug aus. Um drey Uhr änderte Hr. Llive seine Stellung dadurch, daß er die Fronteverstärkte. In dieser Ordnung ging er auf den Nabob los, und sein Vortrab wurdegar bald von deri feindlichen Reutern angegriffen. Der Nachzug hatte das Lager deslAabsb noch nicht erreichet, als das Gefechte aus Hecken und Büschen algemein wurde.

Hierauf ertheilete Hr. Llive Befehl, das Geschütz dahin zu richten, wo das feindlicheFeuer am heftigsten war, und dieses geschahe mit einem Erfolg, der die Weisheit dieserVerfügung bewies. Der Nabob wurde gar bald verjaget und vor den siegreichen Eng-ländern Hergetrieben. Es wurde ein grosses Blutbad angerichtet, aber kein volkom-wener Sieg erhalten. Inzwischen waren die Folgen beinahe eben dieselben; denn derlAabob wurde gezwungen um Frieden zu bitten, und der Handlungsgeselschaft folgendePuncte zuzugestehen:

1. „Es soll keins von den Rechten oder Vorrechten, welche der König der englan-"dischenHandlungsgcselschaft in ihrem Firmant und in den von Dilly geschicktenHusbul-'Hoorums verwiliiget, derselben streitig gemacht oder genommen werden, und die darinne»'gedachten Freiheiten sollen erkant werden und gültig bleiben. Die Dörfer, so der"Handlungsgeselschaft vermöge des Firmants gegeben worden, sollen gleicher Weise ver,

''billiget werden, ohnerachtet solche von den vorigen Subcchen verweigert worden; die"3e»nindarett dieser Dörfersollen ohne gerechte Ursache weder abgesetzet noch anderswo->,hin versetzt werden.,, Unterschrieben.

2. „Alle mit engländischen Stempeln gezeichnete Güther, so zu Lande oder zn''Wasser durch das Land hin oder hergehen, sollen von den Lhokeyen, Gaalvalen, Ze-"siundaren oder von andern Bedienten, nicht mit dem geringsten Zoll, Auflagen oder"sonst etwas beschweret werden. „

z. „Alle von dem TTlabob weggenommene Factoreien der Handlungsgeselschaft"sollen wieder zurück gegeben werden. Alle der Handlungsgeselschaft zugehörige Gel,

Güther und Effecten, ihre Bedienten und Pachter, und alles was von dem Na-'»vob weggenommen worden, solle wieder zurück gegeben werden. Das, was von seinen"Leuten geraubet und geplündert worden, soll durch die Erlegung einer solchen Geldsumme,

',als seine Gerechtigkeit für hinlänglich befinden wird, ersetzet werdet!. „ Zugestan-dn Und bewilliget.

A.W.H.26.TH. N.H. 8-TH. Ff 4. Die