27o XM. Buch. Historie der ostindischen Handlungsgeselschaften.
rigkeiten hervorgethan. Die Angelegenheiten der Republik wurden damals von den dewirren und ihrem Anhange besorget, die von gar keinem Monopolio Freunde waren,und namentlich von diesen nicht viel hielten. Der Pensionarius Johann von tVittglaubte, daß Handlungsgeselschaften nöthig wären, wenn ein neuer Handel geöfnetund neue Colonien angeleget werden solten. Er hielt die Eroberung der moluckischeuInseln für nöthig und die von Batavia für zuträglich; von der grossen Macht aber,der sich die Compagnie mit der Zeit angemaßet, glaubte er, daß sie der holländischenNation gar nicht vortheilhaftig sey. Er sahe, und trug auch kein Bedenken es öffent-lich zu sagen, daß, da die Holländer in Ostindien Colonien nöthig hatten, zudemselben meistenrheils, wie sein eigener Ausdruck lautet, der Abschaum des Volks, lie-derliche , hungrige, gottlose, diebische Und weggeworfene Leute gebraucht würden, webches seiner Meinung nach von dem strengen und sklavischen Zwange herrührete, unterwelchem sie bey der Compagnie stünden, und dazu sich gewis niemand bequemen würde,der entweder in seinem Vaterlands Brodt hätte oder auswerts dasselbe auf seine eigeneKosten verdienen könte: woraus er weiter schlos, daß bey ihren Niederlagen in Ostindierlso was grosses und vestes nicht zu finden sey, als gemeiniglich geglaubet würde. Erglaubete, daß ein so strenges Regiment nicht geliebet werden könne, sondern hauptsäcl/lich von der kriegerischen und im Sold stehenden Macht, davon es unterstützet werde»mäste, abhängig wäre; und zugleich war er wohl überzeuget, daß eine Veränderungin den Grundsätzen, und eine Linderung der einmal eingeführten Screngigkeit vergeblicherwartet würde r). Um dieser Ursachen willen bedauerte er es, daß dieser Handel nichtgewissermaßen frey geblieben wäre, als in welchem Falle wegen der Hofnung des Ge-winstes ganz natürlich eine bessere Art von Menschen nach Indien würden gekomiue»seyn, die almählig Colonien von einer andern Art angeleget haben würden, die imeines algemeinen Krieges besser würden seyn vertheidiget worden, als sich die Comp^gnie aller Wahrscheinlichkeit nach von diesen versprechen könne P). Indes wurde allch
xh O'onäen en ötrxims» van de Lepubllck van Kollenst i. lleel, cap. 26.
P) Der Grospensionarius schrieb sein Buch,ober besorgte wenigstens die letzte Ausgabe davon,nachdem dieses Privilegium zum drittenmal warerneuert worden, welches gewis wider seinenWillen geschehen, wie man aus dem ersehen kan,was er von der Seefahrt geschrieben, zu welchemDienst unermesliche Summen in dem ersten An-fang der Nepublch gehoben worden, und davondie Statthalter, wie er zu verstehen gibt, einensolchen Gebrauch gewachst, daß sie die Last der oft-indischen, westindischen und grönländischen Com-pagnie aufgeleget 76); „so daß, sagt er, die Ge-„neralstaaten und Admiralitäten sich bey den„Seefahrern nach Asm, Afcica und America,„und bey dem Handel in diese Gegenden, samt„dem nördlichen Walfischfang frey gehalten, weil„sie vorausgesetzet, daß alle diese besondere Com-pagnien vermögend wären, ihren Handel ohne
»Convoye» vom Staat zu treiben, und ihre ^„genen Angelegenheiten zu besorgen. Sie st''„den aber dagegen, daß der Handel dieser„selschasten zu so grossem Nachtheil der übe'lb»Unterthanen, die davon ausgeschlossen wa^ -»getrieben wurde, daß, wenn unsere»neure damals mit dem europäischen Handel I»verfahret» sollen, oder noch jetzo so verführ^»und ausschließende Handlungsgeselschaften a l„richteten, zum Erempel eine Compagnie i»Handelschast auf dem mittelländischen /
„eine andere von französischen und spanische« ^ ^»leuten, eine dritte von oft - und nördlichen^»leuten, eine vierte von brittannischen,ständischen Kaufleuten, eine fünfte zur Stoew^»Schollen, und Heringssischerey, gast» gt
„der zehente Theil unserer Unterthanen sei» ' ^so»nicht würde haben verdienen können,
76) Lrvaäen sn Mxrmen vsn Leyuvliclc vsn Uvllimä 2. ässl. csp, l.