5 . Hauptst. 2. Abs. Von den Kriegen der Holländer in Ostindien. Z79
§. 214.
Den Antheil, den die Compagnie an diesem Kriege hatte; die grossen Kosten, Die Hoklän-die bey dieser und bey andern Gelegenheiten angewendet werden müssen; der schwere dersuckenvonVerlust, den sie erlitten, als ihnen die Engländer ihre Schiffe zu St. Helena und wr msel JavaanderwertS wegnahmen; die erhöheten Preise der ihnen zugesendeten Waaren, und viel-- darren zu wer-sseicht auch einige Kriegssteuern, die sie der ins Gedränge gekommenen Republik zuHause entrichten müssen, gaben ihnen Gelegenheit, einen sehr günstigen Vergleich zuerhalten, sowol in Ansehung der eingehenden Waaren, deren Aussage auf was gewissesherabgesetzet wurde, als auch in Ansehung der ausgehenden Waaren, dafür sie ein jähr-liches Subsidium von sechzehentausend Florenen entrichteten; durch welchen Vergleichsie vieler Streitigkeiten und anderer Ungemachlichkeiten überhoben wurden b). Nachdem mmegischen Frieden, der sie von aller Furcht befreiete, feindliche Geschwader inHndien zu sehen, erneuerten sie ihre Unterhandlungen mit verschiedenen kleinen Für-sten, um dadurch ihr Monopolium in ihren Staaten in Sicherheit zu setzen. An den.Meisten Orten hatte ihnen dieses zu Gebote gestanden, nrie es die Portugiesen wirklichhielten, da sie noch die überlegene Macht in den Handen hatten; allein, sie wolten sichlieber um folgender Ursachen willen dieser Methode bedienen. Sie besorgeten zuför-derst, daß, im Fall sie das Commercium anderer Nationen in den Häfen dieser Für,sten mit offenbarer Gewalt verdrangeten, ihr Verhalten in Indien möchte in Euro-pa übel aufgenommen und die Generalstaaten genöthiget werden, sich in einem sol-chen Falle ins Mittel zu schlagen, der als eine Verletzung der Traktaten ausgelegetwerden könte; dahingegen, wenn sie mit diesen kleinen Fürsten Bündnisse machten, dar-in sich diese erkläreten, ihre Stapelwaaren der Compagnie allein zu verkaufen, sie dieVersagung des Handels mit andern Nationen zu einer Handlung dieser Fürsten mach,ten, dafür nach dem Völkerrecht weder die Compagnie noch die Generalstaaren zurRechenschaft gefordert werden könten e). Es ist bey dieser Gelegenheit zu bemerkennöthig, daß wir diese merkwürdige Begebenheit nicht auf den Credit einer PrivatpersonMelden, sondern die Autorität der Bündnisse und die darauf gegründeten Vorstellungender Compagnie an die Staaten vor uns haben; so, daß diese Maxime ihrer Politik,deren wir noch Mehr zu gedenken haben werden , so gut gegründet ist, als nur begehretwerden kan T). Sie waren dabey nicht weniger geschäftig, sich von der Gefahr los zu- - - Bb b 2 ma-
b) Groot üosk ?. 4, kol. IZ-7- c) clorps Universelle viplonumgus iE. 6. r. 2.
p. 454 rom. 7. xarr. l. ;>. 61. ibiä. 76.
T) Wir haben dem Leser bereits einen Artikel Glück ihrer Waffen in Bezwingung der kleine«üus einem Tractat zwischen der Compagnie und indianischen Fürsten von porca an der malaba-dem Könige von Mäcasiar mitgetheilet, wo- rischen Küste, vorgestellet, sich folgendergestalter-
Mrä) die Engländer, blos nach dem Willen und Mren 79) : »Ob wol die Engländer sowol
^chlgefallen der -Holländer, auf ewig au^einen „vom Könige zu Locbin als auch von dem Ra-> Maaren ausgeschlossen wurden. Wir Wollen „sah erinnert worden, sich von Porca wegznbe-"Nen andern aus einer Vorstellung der Lompa- „geben; so haben sie es doch bis dato noch nichtMe an die Generalstaatcn vom Zahr 1664 „gethan, sondern sie bleiben noch immer da, undWeher sehen, in welcher sie, nachdem sie das „wir treiben sie auch nicht an, sich fort zu ma-
»chcn,
79) Lsports gue les OireÄeurs äs l» Lompeguis äs; lnäe; Orlsorsle; killt Luc; z leur Kgurs; kuis-lances 22. OÄ. l 69 u- ^