Band 
Sechs und zwanzigster Theil.
Seite
456
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45 6 Xlil.Mch. Historie der ostindischeH Handlungsgeselschaften.

§. 262.

Commauds- Nach den Direkteren folgen im Dienste der holländisch ostindischen Compagnie

reim her Hol« die Commendanten oder Oberhäupter. An einigen Orten, wo Kriegeswiffenschaft undEnder. eine gemeine Wachsamkeit auf die Sicherheit des anvertrauten Posten erfordert wird,wird die Macht einem Officier anvertrauet, der den Titel eines Commendanten führet ran andern Orten aber, wo es allein auf den Handel ankörnt, da ist ein Kaufmann dasOberhaupt in den Angelegenheiten der Compagnie, und wird der holländische Oberste ge-nennet. Wie nun die Directores so weit eingeschränket sind, daß sie Missethäter nichtdürfen hinrichten lassen, es sey denn unter der Flagge der Compagnie und am Bord eünes ihrer Schiffe; so ist ein Commendant oder Oberster noch mehr eingeschränket, delMsein gesprochenes Urtheil ist eher nicht gültig, als bis es vorn General und Staatsrathzu Batavia geprüfte und bestätiget worden. Diese Bedienung, ob sie gleich im drinten Range stehet, ist dem ungeachtet sehr ansehnlich, und derjenige, der sie bekleidet,wird in seinem Gebiete so respectiret und seinen Befehlen wird eine so püncrliche Folgegeleistet, als ob er vom obersten Range wäre. Fals er aber die Grenzen seiner Machtüberschreitet, so wird er, wie andere Bediente der Compagnie, zur Rechenschaft gest»dert; und zwar, wenn er ein Oberster ist, vor die bürgerliche Obrigkeit; wenn er aberein Commendant ist, vor dem Kriegsrath, welche sie zur Beobachtung ihrer Pflichtstrenge anhalten 0). Wir werdet! uns hier eben der Ordnung bedienen, die wir beo^achtet haben, da wir von den Gouverneuren und Direkteren gehandelt; wie denn auchkeine andere Ordnung ist, daraus die Macht und der Einstus dieser Compagnie indien deutlicher gemachet, und ein volständiger Begrif von ihrem gegenwärtigenstände und Ltärke mitgetheilet werden. Die malabarische Küste erstrecket sich wol aufhundert und fünfzig engländische Meilen in die Länge, und hält ohngefehr zwanzig Mb

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0) t-'Lxxeäirion <lo krois Vailleaux wm.2. p 1L8.189.

fern. Anfänglich war die Compagnie nicht we-nig eifersüchtig über die vorzüglichen Privilegiader Engländer, die sie wegen der Dienste, sosie der persischen Regierung geleistet, erhaltenhatten. Allein im Jahr 1652 fanden sie Ge-legenheit, sich schadlos zu halten, durch einenTractat, den sie mit dem persischen Hofe schloffen,kraft dessen ihnen erlaubet wurde, eine gewisseQuantität Waaren einzuführen, ohne einen aus-wcrtigen oder inländischen Zoll zu entrichten; da-gegen sie sich anheischig machten, jährlich sechs-hundert Ballen Seide anzunehmen, die am Ge-wicht 17000 Pfund ausmachten, und dafür ih-nen ein Bedienter dcs Shah den Preis sehte 6 z).Durch diesen Tausch würden sie nie viel gewon-nen, desto öfter aber eingebüsscc. haben, wo sienicht klug gnung gewesen, gewisse Maasregelnzu nehmen. Zuförderst führten sie in der Facto-rey einen guten Tisch, wo die Bedienten des

Shah vortreflich bewirthet wurden, und von chzu Zeit kostbare Geschenke erhielten. Dafürben ihnen diese zuweilen eine Anzahl Ballen >"/niger auf die Rechnung, und erlaubter» ihnen",lezeit, zweimal so viel Waaren, als im Tracks,gesetzt war, zolfrey einzuführen. Der- dmNachsicht proficirten nun die-Holländer gar st''welches sie denn bewog, eine neue Facrorcy b"anzulegen, die sowol weit schöner und bequc"'^als auch viel geräumlichcr war, als die vorigeVon dieser war ihr Haus zu Ispahan u»danderes in Rrrman abhängig. Indes ist, ^oben im Text angeführet worden, nicht le>ai

sagen, wie daselbst ihre Sachen gegenwärtighen; indem der Handel aller europäischennen unter dem bürgerlichen Kriege gar viele ^litten, der dieses Reich so lange zerrüttet,wovon es sich noch keinesweges erholet hat ) '

6z) OdRonaire äe Lommerce vol. 2. cnl. 707.708.709. ölsmoiees ssir Is Ommorce ^ st"' sp. 229. Lio. I-'Lxjieäirion Ue crois Vtülls»ux vol. 2. p. igs. ,87. 69) Vit-vo

Lommsrce vol. 2. ovl. 729.710. 6;) I/Lxpellmon Üe rroi; Vmlleaux v*"-