z;6 n Hauptst. Algemeine Geschichte von der Sündffut bis Abrahams Geburt.
die ersten Gründe zu Erb-oder Wahlreichen legen, die von verschiedenen Verfassungen undEinrichtungen gewesen, je nach dem sie durch Zufälle, Verschlagenheit, oder Gelegenheiten
gebildet worden ö).
§. Z96.
Gemeines Weil nun Noah der gemeine Vater der neuen Welt gewesen; so können wir unsWesen der No- wol vorstellen, daß alle seine Nachkommen, so lange er gelebt, sich in einer gewissen Unter«achidm. würfigkeit gegeg denselben werden angesehen haben. Und wie er der höchste Beberschcrdeö ganzen damals vorhandenen menschlichen Geschlechts gewesen: so waren, aller Marsch«»«lichkeit nach, seine Söhne, Sem, Ham und Iapher, insbesondre Vorsteher der ihnen j»'gehörigen Häuser, so wie ihre Söhne weiter Häupter oder Vorsteher der ihnen angehörige»Geschlechter gewesen, unter ihren Vätern. Ein jeder SohnGems, zum Exempel, als dasHaupt seines eignen Hauses, entschied nicht nur alle Streitigkeiten unter denselben, sonder»gab ihnen auch vermutlich Gesetze, ob sich gleich sein Ansehen nicht weiter erstreckte. Den»in Streitsachen zwischen ihren Häusern, da ihre Macht einander gleich war, musten sie sichzur Entscheidung ihres gemeinschaftlichen Vater?, des Sems, wenden, dessen Ansehen eben«falö nur auf seine eigene Nachkommen eingeschränkt war; so daß in Mishelligkeiten zwi-schen ihm und seinen Brüdern, Harn und Japhet, die Sache zur Beurtheilung ihres Va«ters Nocrh gelangen muste, als des einigen gemeinschaftlichen Vorstehers.
Mit des Tode ward diese einige Regierung aufgehoben, und die Mensche»wurden in drey grosse Haufen vertheilet, die nicht mehr ein gemeinschaftliches Oberhaupteskanten, sondern deren jeder seinen eigenen »»unterwürfigen Vorsteher hatte, an einem der dreySöhne V7oah. Nach dem Tode dieser drey wurden die Bande der Einigkeit wieder auftgelöset, und die Menschen wurden abermals gekheilet in ihrem gemeinen Wesen; so daß dieMenschen stufenweise unter eine.grosse Menge höchster Oberhäupter gerieten. Und disscheint der Zustand der Welt, einige Zeit hindurch nach der Zerstreuung, gewesen zu seyn.
§. 398.
Fortsetzung Doch da die Häuser zunamen, und ihre Wonungen almälig ausbreiteten durch Er-
sotcher abhan- bauung von Dörfern und Städten: so war zu befürchten, daß ihre verschiedene Angelegen«delung. heiten und Neigungen die öffentliche Ruhe stören möchten. Daher es die Notwendigkeiterforderte, die Regierung jeder Geselschaft in die Hände einer einigen, oder wenigstens ei-ner kleinen Anza! von Personen anzuvertrauen, durch welche alle Häupter unter eine undeben dieselbe Gewalt vereinigt, und solche Gesetze und Anordnungen zur Volziehung gebrachtwürden, die man der Wohlfart des gemeinen Wesens vor zuträglich erachtet. Das nochim Andenken erhaltene Bild der patriarchalischen Regierung, und die glückselige Erklä-rung, die sie davon gehabt, lenkte sie natürlicher Weise mehr zur Wahl einer einzeln Person,als mehrerer, und zwar eines solchen, der sich durch väterliche Sorgfalt und Zärtlichkeit aMmeisten hervorgethan. Ehrgeiz und Ränke hatten vermutlich an dieser Wahl wenigen An-theil, welche vielmehr zum Vortheil desjenigen ausfiel, der seiner bekanten Frömmigkeit undBescheidenheit wegen vor den würdigsten gehalten ward O.
§. 399. '
Weitere er- Bey diesem ersten Anfange der bürgerlichen Geselschaften hatte meist jede Stadt ih-wegung. ren eignen König, der aufmerksamer auf die Erhaltung, als Erweiterung seiner Herschast
war,
Errichtungder königrei-che.
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