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dürfen, sondern im Verhältnifs stehn, d. h.eins als die Abänderung des andern müssenbetrachtet werden können, läfst sich hiernicht vollkommen erörtern; soviel jedoch istsogleich klar, dafs sie nicht blofs in einerSumme miissig neben einander stehn, son-dern einander durchdringen sollen, welcheseine Farbe z. B. und ein Ton, oder ein Tonnnd eine Gesinnung, schwerlich leisten wür-den, dahingegen Ton und Ton, Fai'be undFarbe, Gesinnung und Gesinnung, in Ei-nem Denken zugleich vorgeslellt, in derTliat einander gegenseitig so modificiren,dafs Beyfall oder Misfallen — und zwar fürjedes besondere Verhältnifs von besondererArt, — in dem Vorstellenden hervorspringt.Noch dies mag man bemerken: das Ver-hältriifs darf nicht als solches, durch seinenExponenten begriffen werden; der, indemer anzeigt, welche Abänderung Ein Glieddes Verhältnisses in das andre übergehnmache, gerade dadurch zerstückt, was zu-sammen bleiben mufste. Denke man zu dem