Behauptung: der lebendige Leib sey Eigen-tlium dessen, welcher in diesem Leibe lebt.— Dafs nun Leiber nicht blofs äufsere Sa-chen sind, ist eben so klar, als dafs siedoch auch als körperliche Massen sich dar-stellen , unterworfen der Disposition ihrernatürlichen Inhaber sowohl als auch andrerMenschen. Sie verhelfen, wenn es verlangtwird, ihren Besitzern zur Abbildung undKundmachung der eignen Gedanken undWünsche. Ruhend jedoch, sind sie nurdie zufälligen möglichen Träger solcher Ab-bildungen; erst wenn sie bewegt werden,verwandeln sie, so scheint es, sich selbst inBild und Sprache des Geistes, der sie bewegt.Das Verhältnifs also zwischen dem Bilde unddem Original, sammt dem was von der Ehr-erbietung ist gesagt worden, pafst auf siezum Theil, aber nicht vollkommen. Jeman-den verwunden, ist immer noch nicht soschlimm, als ihn lästern; wenn schon einsan das andre erinnert; — Aber wiewohl dieWunden weniger beleidigen, weniger unmit-telbar kränken: vermögen sie gleichwohl
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Buch
Allgemeine practische Philosophie / von Johann Friedrich Herbart
Seite
172
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