Band 
Erster Theil.
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den, und Anwendungen desselben sind geblieben, derenUrsprung von den Spateren nicht erkannt ward.

Die Etrusker folgten, wie die Türken, der redlichenRegel Frieden nur unter der Form eines Waffenstillstandsauf bestimmte Jahre zu schließen. Die römischen Frie-densschlüsse mit Veji, Tarquinii, Care, Capena , denFaliskern und Volsinii werden fast ohne Ausnahme alsWaffenstillstand mit Beyfügung der Dauer angegeben.Nun wird den Etruskern nicht vorgeworfen daß sie denVertrag gebrochen hatten, obgleich fast immer die Feind-seligkeiten begonnen haben ehe die Jahre des Waffenstill-stands, nach den Fasten, verlaufen sind. Ein Beyspielunter mehreren ganz unzweydeutigen, welche im Fort-gang dieser Geschichte angezeigt werden sollen, gewahrtder Vejentische Friede des Jahrs 280. Dieser war aufvierzig Jahre geschlossen. Im Jahr 316 fiel Fidcna ab,und vereinigte sich mit Veji: welches voraussetzt daß dieseRepublik schon im Kriegsstand gegen Rom war. DieserAbfall war den Römern äußerst gehässig, dennoch klagensie die Vejentcr nicht an, ihre Eide gebrochen zu haben.Noch deutlicher ist daß Livius , als von dem zwanzigjäh-rigen Stillstand des Jahrs 329 nach den Fasten achtzehnverflossen waren, im Jahr 347, sagt, der Waffenstill-stand sey verlaufen gewesen "). Dies erklärt sich nurdurch die Anwendung des zchnmonatlichen Jahrs. Dennvon diesem sind 40 ZZ^, 20 16^: so daß im erstenFall das Verhältniß des Friedens schon mit dem Jahr374, im zweyten mit dem Jahr 346 aufhörte.

-») Livius iv- 53.