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System der socialen Politik / von Julius Fröbel
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Dualität und als allgemeine Menschcnmöglichkcit (alssubjectives und objectives Culturzicl) in sich selbstfindet und durch sein Verständniß der Anderen auchin diesen anerkannt, immer aber nur in seinem Be-wußtsein hat. Für den Einzelnen gibt es also keineallgemeine Menschcnnatur, außer insofern er ein b e-wußtes Individuum ist. Der Endzweck wie er ihnfür sich selbst fassen muß ist der, die Menschcnnaturdurch die Entwickelung seiner Individualität dar-stellen zu helfen. Dieser Endzweck setzt also den Zweck,ein bewußtes und sich nach seiner eignen individuellenMaßgabe entwickelndes Individuum zu sein voraus, setzt den Zweck voraus sich selbst für sich selbstZweck zu sein. Dieser Zweck ist der Urzwcck oderAnfangszweck, ohne welchen der Endzweck nichtgedacht werden kann. Die Herrschaft dieses Zweckesist das Unecht, das Recht ein individuelles Wesenzu sein, das Recht sich selbst zu m eignen Zweckezu habe n. Es ist in der That das natürli ch c Recht,denn es ist die Voraussetzung der ganzen sittlichenWelrordnung. Wie jener Zweck weder den Inhaltnoch die Form der Sittlichkeit betrifft sondern ihreMöglichkeit, so betrifft auch das Unecht die Möglichkeit