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gleichen Freiheit beider Geschlechter entwickeln muß.Wir beziehen uns hier auf Früheres zurück und ver-weisen auf das was später noch folgen wird.
Die Hauptfunctionen der Souverainetät: die Selbstconstituinmgund Selbstregierung des souverainen Gemeinwesens. DieGesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung. Die Grund-gesetzgebung und die Folgcgesctzgebung. Wichtigkeit derTrennung dieser beiden Classen von Gesetzgebungsarbeiten.
Die Funktionen der Souverainetät bestehen inallen den vom gemeinschaftlichen Willen unmittelbaroder mittelbar ausgehenden Beschlüssen, Urtheilen undHandlungen, die zur Hcrvorbriugung, Erhaltung undWeiterbildung deS Rechtes erforderlich sind. EinTheil dieser Funktionen gehört zur Selbstconsti-tuirung der Souverainetät, ihrem Hauptcharakternach aber machen sie die Selbstregierung desschon constituirten Gemeinwesens aus. Sie zeigendrei wesentlich verschiedene Thätigkeiten:
1) Die Bestimmung dessen was nach dem jemali-gcn Bewußtsein der Gesellschaft Recht ist,also dessen was sein soll, — Gesetzgebung.