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2) Die Beurtheilung dessen was ist nach dem Maß-stabe dieses geltenden Rechtes; — Recht-sprechung.
3) Die Darstellung dcö Rechtes in den Verhältnissendes äußeren Lebens, also die Verwirklichungdes vom Rechte Gebotenen: — V erwa ltung.
Jede von diesen drei Hauptfunctionen hat ihrenWirkungskreis theils im Innern des Staates, theilsim Verkehre der Staaten unter einander. Nur aufersterem Gebiete können sie sich indessen in ihremwahren Charakter entwickeln, da auf dem anderen jedeWirkung aus dem Zusammenstoßen mehrerer Sou-verainetäten hervorgeht, das Recht also unvermeidlicheinseitig bleibt. Daher haben sich auch auf dem Ge-biete des inneren Staatslebens durch den Grundsatzder Trennung der Gewalten die Funktionen der Sou-verainetät in ihrem äußeren Geschäftsgänge scharfvon einander abgesondert, während Gesetzgebung, be-urtheilende Rechtspflege und vollziehende Rechtspflegeauf dem Gebiete des Verkehres zwischen verschiede-nen Staaten von Diplomatie und Kriegsmacht ohnescharfe Grenzen gemeinschaftlich ausgeübt zu werdenPflegen.