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System der socialen Politik / von Julius Fröbel
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nomische Emancipation des Individuums, in's Be-sondere des Weibes möglich ist.

Es ist klar daß mit dieser Emancipation für denStaat die Motive zur erzwungenen Aufrechterhaltungbleibender und bestimmter Formen des Geschlechts-verhältnisses Hinwegfallen, seine Beaufsichtigungs-pflicht sich also nur auf die Erziehung der Kinderund auf die Beschützung von Rechten bezieht dieunter diesen Verhältnissen allenfalls noch aus zu-lässigen Verträgen hervorgehen könnten, für die aberder Kreis der Möglichkeiten sich in hohem Gradeeinschränken muß.

Unsere konventionelle Sittlichkeit geht in ihrem Ur-theile über diese Angelegenheit ganz anders zu Werke.Sie erklärt geradezu die geschlechtliche Freiheit fürLaster, die geschlechtliche Beschränkung für Tugend.Sie ist ein Ueberrest der Ansicht nach welcher diegänzliche Enthaltsamkeit die höchste Tugend ist unddie Geschlechtsverbindung erst durch die Weihe derKirche aufhört sündlich zu sein. Wir haben mitUrtheilen von diesem Grade der rohen Verkehrtheitnichts weiter zu thun. Ihre Zeit ist mit der andererBornirtheiten vorüber. Für uns dagegen ist es wichtig