Traktate gegenüber dem Kanton Neuenburg zugesichert waren, zu verzichten. Die Konferenz beschloßdann in dieser Präliminarsitzung, den Bevollmächtigten Sr. Mas. des Königs von Preußen zurnächsten Sitzung einzuladen und ihm von dem Ergebniß der ersten Berathung Mittheilung zumachen. In der zweitenKonferenzsitzung vom 7. März erklärte nach Verlesung des Proto-kolls der preußische Bevollmächtigte, vorerst an seine Regierung berichten zu müssen. In der drittenKonferenzsitzung am 24. März legte der preußische Bevollmächtigte die Bedingungen vor,unter denen S. Mas. der König auf seine Rechte gegenüber dem Kanton Neuenburg zu verzichtenbereit sei. * Bevor jedoch die Konferenz über diese Bedingungen sich aussprechen wollte, verfügte siedie Kcnntnißgabe derselben an den Bevollmächtigten der schweizerischen Eidgenossenschaft, der nunebenfalls zur nächsten vierten Konserenzsitzung eingeladen wurde. In dieser am 25. Märzabgehaltenen Sitzung beschränkte sich der Bevollmächtigte der Eidgenossenschaft zu verlangen, daßdie weitem Verhandlungen auf den 31. März vertagt werden möchten, um die vorgelegten Aktenstückegehörig zu prüfen. In dieser fünften Konferenzsitzung vom 3t. März setzte nun Ebenderselbedie Ansichten des Bundeeraths bezüglich auf die fünf ersten, von Preußen sormulirten Bedingungenaus einander. In der sechsten Konserenzsitzung am 1. April setzte der eidgenössische Bevoll-mächtigte die Ansichten seiner Kommittenten über die Art. 6 bis 9 aus einander. Diese beiden letz-ter» Konserenzsitzungen, von denen jede nahe zu 6 Stunden dauerte, hatten die Geduld der neu-tralen Bevollmächtigten dermaßen erschöpft, daß sie den Grafen Walewsky ersuchten, ein Aus-gleichungsprojekt (projet ä'itrravßeiQimt) zu redigiren. Derselbe ging dann sogleich an diese Arbeitund theilte einige Tage nachher den Entwurf seinen Kollegen mit, die sich bald darüber verständigte»,und in der siebenten Konserenzsitzung am 20. April dasselbe als letztes Wort den streiten-den Parteien vorlegte.
Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit des Gegenstandes verfügte sich nun der eidgenössische Bevoll-mächtigte mit dem bedeutungsvollen Dokumente persönlich nach Bern und beleuchtete in der bundes-räthlichen Sitzung vom 24. April das Aktenstück in allseitiger Weise. Bevor die Behörde eine Schluß-nahme faßte, theilte sie den Vertragsentwurf der Regierung von Neuenburg mit, die auf die Ein-ladung hin durch eine persönliche Abordnung der Herren L. Grandpierre und G Guillaume in derSitzung des Bundesrathes vom 27. April ihre Ansichten darüber eröffnete. ** Die Ausstellungen,welche der Staatsrath von Ncueuburg vorbrachte, waren jedoch so wenig erheblich, Laß der Bundes-rath den einstimmigen Entschluß faßte, den eidgenössischen Bevollmächtigten am 29. April zurUnterzeichnung des Vertragsprojekts, unter Vorbehalt der Ratifikation durch die Bundesversammlung,zu autorisiren.
Einen unangenehmen Zwischenakt veranlaßte die Veröffentlichung einiger Hauptaktenstücke be-treffend diese Verhandlungen durch die schweizerische Presse, worüber sowohl das offizielle französi-sche Blatt (Is Llooiteur) seinen lebhaften Tadel; als die französische Gesandtschaft im Namen ihrerRegierung ihr tiefes Bedauern aussprach. Die Mißstimmung konnte jedoch in Folge einer unterm6. Mai an den eidgenössischen Bevollmächtigten gerichteten Drpesche gehoben werden.
In der achten Sitzung am 26. Mai war endlich auch der preußische Bevollmächtigte im
* S. Bundesblall Jahrg. 1857 Bd. I S- 650 ff.
** S. Bundesblatt Jahrg. 1857 Bd. I S. 657 ß'.