196
V.
Das eidgenössische Telegraphenwesen.
Obgleich das Telegraphenwesen zunächst ein eidgenössisches Institut ist, so hat es sür denKanton Zürich ein so hohes Interesse, daß einige kurze Andeutungen über das Entstehen und dieEntwicklung desselben in einer zürcherischen Chronik unmöglich fehlen dürfen.
Die Erfindung der elektrischen Telegraphen hat in neueren Zeiten in ihrer praktischen Anwen-dung so bedeutende Fortschritte gemacht, daß, durchdrungen von der Wichtigkeit dieses neuen Ver-kehrsmittels und Angesichts der Vortheile, welche andere Staaten sich bereits angeeignet haben, daskaufmännische Direktorium von St. Gallen, unterstützt von angesehenen Kaufleuten von Zürich denersten Impuls zu Einführung der Telegraphen in der Schweiz durch eine Petition an den Bundes-rath gab. Ebenso hatte sich auch in Genf eine Gesellschaft gebildet, um die Ausführung des Unter-nehmens bei den eidgenössischen Behörden zu fördern. Daß diese Eingaben nicht bloß Wünscheenthielten, ergab sich daraus, daß auf die Anfrage des schweizerischen Post- und Baudepartements,ob die Petenten auch bereit wären, das Unternehmen durch pekuniäre Opfer zu unterstützen, inkurzer Zeit ein unverzinsliches Anleihen von mehr als 200000 Fr. unterzeichnet war. Außerdemerklärten die Kantonsregierungen, die um Zusicherung von unentgelticher Anweisung von Tele-graphenbureaux und Verzichtleistung auf Entschädigung sür Anlegung von Telegraphenlinien aufStaats- und Gemeindeeigenthum angefragt worden waren, beinahe übereinstimmend, daß sie bereitseien, das Unternehmen nach Wunsch zu unterstützen und zu fördern. Daraufhin sah sich auch dasschweizerische Post- und Baudepartement veranlaßt, im Dezember 1851 der Bundesversammlungüber Erstellung eines schweizerischen Telegraphennetzes einen Gesetzesvorschlag einzureichen. T^rselbewurde am 5. Dezember 1851 vom Bundesrath durchberathen und der Bundesversammlung gleich-zeitig mit einem etwas abweichenden Gesetzesvorschlag der Kommission des Nationalraths der Bundes-versammlung am 10. Dezember 1851 vorgelegt und am 14. mit begründenden und erläuterndenBemerkungen begleitet. Die Bundesversammlung beschloß dann am 23. Dezember 1851 die Annahmedes Gesetzes und ermächtigte sodann am 9. Januar 1852 das eidgenössische Post- und Baudeparte-ment behufs Ausführung des Gesetzes den Herrn Ministerialrath Steinheil in Wien als Experteneinzuberufen, um von demselben ein Gutachten über die zweckmäßigste Erstellung der elektrischenTelegraphen, die Organisation der Verwaltung und des Telegraphendienstes zu erhalten.
Unterm 9. Februar 1852 beschloß hierauf der Bundesrath die Ernennung eines Direktors desgesammten Telcgraphenwesens, beauftragte das Finanzdepartement mit der Erhebung des freiwilligenunverzinslichen Anleihens, Anstellung eines Werkführers, Organisation des Telegraphendienstes,Festsetzung der Besoldungen u. s. f., und schon am 20. Januar 1852 geschah die Ausschreibungsür Lieferung von Tragstangen aus Tannenholz per Stunde zirka 110 Stück (von 20—25' Längeund 3" Dicke am obern Ende) und am 16. Februar diejenige von 140 Morse'schen Schreibappa-raten mit Papierrollen, 140 Relais, 140 Taster, 140 Boussolen, 80 Blitzplatten, 80 Kettenwechsel,80 Gleitwechsel, 280 Bunse'sche Zinkkohlenbatterieen zu 6 Elementen (ohne Diaphragma), 570Daniel'sche kleine Batterieen zu 12 Elementen mit Diaphragma und 80 Schwarzwälder Sekunden-uhren; — ferner für die Lieferung von zirka 1600 Zentner Eisendraht, zirka 63000 Stück Isola-toren aus schwarzem Bouteillenglas, Fayence und Steingut. — Am 11. Februar 1852 beauftragte