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Vorkurses zu Erzielung eines gleichmäßigeren Vorunterrichts einläßlichen Bericht, wobei sie sich aufdie den Beschlussesentwurf begleitende Botschaft des Bundesraths an die Bundesversammlung vom12. Januar bezieht. Bundesbl 1859 I. S. 67 u. ff.
Bezüglich auf den ersten Antrag, einen Kredit von 31000 Fr. für die Aufbesserung der Ge-halte der Beamten des Polytechnikums auszusetzen, stimmt die Kommission im Wesentlichen bei,indem sie es für eine Ehrensache der Schweiz ansieht, daß die Anstalt eine gute, nicht bloß einemittelmäßige sei, und daß daher die Gehalte der Lehrer an derselben so beschaffen seien, daß Männervon Ruf wegen kärglicher Besoldung nicht abgeschreckt werden, der Anstalt ihre Kräfte zu widmen— um so mehr, als sie bei derselben auf den in andern Staaten so wichtigen Vortheil der Ruhe-gehalte verzichten müssen. Auch der Aufbesserung der Gehalte der an der Spitze der Verwaltungstehenden Beamten pflichtet sie mit einer einzigen Abänderung bei, indem sie die Gehaltserhöhungdes Präsidenten des Schulraths aus 5500 Fr. statt auf 6000 Fr. ansetzt, da sie befürchtet, daßdurch zu hohe Gehalte Neid erregt und durch Dergleichungen Unzufriedenheit verursacht werdenkönnte. — Den Gesammtbetrag des zu bewilligenden Kredites glaubt die Kommission auf 30000 Fr.ermäßigen zu sollen.
Rücksichtlich des zweiten Antrags, der auf Einführung eines mathematischen Vorkurses ameidgenössischen Polytechnikum geht, welcher den Unterricht in der reinen, elementaren Mathematik(deutsch und französisch), in der beschreibenden und angewandten Geometrie, im geometrischen Zeich-nen und in der Experimentalphysik umfassen soll, und dem noch ein Kurs deutschen Sprachunter-richts für Franzosen beigefügt werden soll — war die Kommission in ihren Ansichten nicht einig.Die Mehrheit befürchtete hauptsächlich, daß dadurch in dem Erziehungswesen der Kantone Rück-schritte herbeigeführt werden könnten; auch in dem Umstände, daß der zu frühe Eintritt der Zög-linge des projektirten Vorkurses ins sogenannte Studentenleben mit großer Gefahr für dieselbenverbunden sein dürfte, bestimmte die Mehrheit der Kommission zu der Ansicht, es sei von dem An-trage aus Errichtung eines Vorkurses und dem zu diesem Zwecke verlangten Kredit von 8000 Fr.Umgang zu nehmen.
Der dritte Antrag beschlägt die gewünschte Errichtung eines Lehrstuhls für Landwirthschaft unddie Erwerbung einer Sammlung landwirthschaftlicher Modelle — wofür ein Kredit von 6000 bis7000 Fr. verlangt wird. Ohne die Hoffnungen ganz zu theilen, welche die landwirthschaftlichenVereine und namhafte Landwirthe, von denen die Bewilligung einer solchen Einrichtung lebhaftgewünscht wird, glaubt die Kommission diesen Antrag in so weit unterstützen zu sollen, daß einsolcher Kredit versuchsweise und ohne definitive Feststellung des betreffenden Lehrstuhles für Land-wirthschaft in dem angetragenen Maße bewilligt werden möchte. (Der Beschlussesentwurs findet sich
im Bundesbl. 1859 I. S- 172.)
Es scheint aber dieser Mehrheitsantrag in der Bundesversammlung nicht Anklang gefundenzu haben, denn schon am 11. April ertheilte der Bundesrath dem vom schweizerischen Schulratheeingesandten Regulativ für den auf Oktober 1859 einzurichtenden Vorkurs seine Genehmigung.
Bundesbl. 1859 I. S. 120.
Mit dem 3. August war die gesetzliche Amtsdauer des schweizerischen Schulraths abgelaufen,allein am 1. August wurden sämmtliche Mitglieder dieser Behörde für eine weitere Amtsdauer vonfünf Jahren wiedergewählt, und zugleich zum dritten Ersatzmann Herr Giuseppe Ghiringhelli in
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