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„Sie möchten den im Sonderbunde ehemals vereinigten Ständen den noch ausstehenden Gesammt-rest der Kriegskosten erlassen, in der Voraussetzung, daß die Vortheile dieses Nachlasses jedem einzelnender sieben Stände im Verhältniß seiner übrigen Beitragspflicht zu Gute kommen, so wie sich an unsereBitte dann die Hoffnung knüpft, daß daS angeregte Werk der Versöhnung noch durch eine sowohl vonSeite der Bundes - als der Kantonalbehörden erlassene Amnestie betreffend die vvm Svnderbundskriegeherrührenden politischen Vergehen gekrönt werde."
Wir anerkennen vollkommen, daß es Ihnen zukommt, die Tragweite eines solchen Beschlusses inökonomischer wie in Politischer Beziehung zu würdigen. Wir maßen uns daher auch keineswegs an, For-derungen zu stellen. Wir richten an Sie lediglich unsere Bitten. Was uns aber ermuthigt, dieses mitaller Wärme zu thun, ist das Bewußtsein eines reinen, nur auf das Wohl des Vaterlandes gerichtetenWillens, der Rückblick auf erhebende Momente in unserer Geschichte, wo es nur der Milde, dem frei-willigen Aufgeben anfänglich gestellter Forderungen, dem selbstverleugnendcn Handbieten zur Versöhnunggelang, entflammte Leidenschaft zu beschwichtigen; es ist die Ueberzeugung, daß die großhexzigste Politikauch immer die richtigste sei, und die gewisse Zuversicht, daß durch Bewilligung des Nachlasses, um denwir ersuchen, Ihre Behörde sich ein ehrenvolles Denkmal in den Jahrbüchern der Eidgenossenschaft sichern werde.
Nehmen Sie daher, hochgeachtete Herren, unsere ehrerbietige Zuschrift mit Wohlwollen auf. Vieletausend Eidgenossen aller Stände und Alter, Reiche und Arme, Söhne des Vaterlandes selbst aus ent-fernten Gegenden auf dasselbe hinblickend, deren Wortführer wir sind, haben, um ihren eigenen Willenauch zu bethätigen und das schöne Werk zu erleichtern, die Summe von 265000 Franken theils bereitsin unsere Hände gelegt, theils unterzeichnet, die durch einige Nachsendungen noch verstärkt werde» dürfte.Wenn auch dieses Opfer auf den Altar des Vaterlandes dem edelmüthigen Entgegenkommen seiner Bundes-behörden noch weiten Spielraum läßt, so bitten wir Sie, weniger die Quantität der Geldsumme insAuge zu fassen, als die moralische Kraft, die nach einer Periode der Gährung und Leidenschaft aus demfreiwilligen und freudigen Zusammentreffen so vieler Eidgenossen, welches auch ihre politischen Gesinnun-gen sein mögen, für eine That der Versöhnung hervorgeht, der — wir dürfen es hoffen — auch derSegen des Himmels nicht fehlen wird.
Genehmigen Sie die Versicherung unserer hochachtungsvollen ErgebenheitZürich , den 2. Juli 1852.
Das Zentralkomite für die schweizerische Nationalsubskription:
Der Präsident:
8i§. C. Pestalvzzi-Hofmcister.
Der Aktuar:
LiZ. N. v. Moos.
Obiger Adresse (welche Herrn Professor Hottinger zum Verfasser hat — die französische ist vonHerrn Professor Vuillemin in Lausanne ) ist eine Generalübersicht der Nationalsubskription beigefügt,aus welcher wir hier nur die Namen der ausländischen Städte anführen, in welchen sich Schweizer an dem Nationalwerke betheiligt haben:
Havre, Antwerpen , London , Highland in Nordamerika , Paris , Würzburg , Livorno , Dijon ,Eßlingen , Stein und Maulburg , Manchester , Marseille , Genua , Florenz , Rom , Neapel , Liverpool,Hamburg , Göttingen , Heidelberg , Bergamo , Lyon , Mailand .