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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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u. s. f. die nöthige Auskunft; ebenso über die Thätigkeit der Bezirksgerichte, über Welche das Ober-gerichl seine Zufriedenheit ausspricht. Auch war das Ergebniß der regelmäßigen Visitation derKanzleien der Bezirke Meilen, Hinweil und Wer vollkommen befriedigend.

Bezüglich auf die Kreisgerichte wird wiederholt der Wunsch ausgesprochen, daß dieses Instituteiner Revision im Sinne eines einfachern Verfahrens und Protokollirens unterworfen werden möchte.Ueber die Verrichtungen der Kreisgerichte selbst enthalten jedoch die Berichte keinen Tadel, wohlaber mußte gegen die nachlässige Geschäftsführung von zwei Kreisgerichtsschreibern nachdrücklicheingeschritten werden.

Ueber die Geschäfts- und Protokollführung der Friedensrichterämter lauten die Censuren sehrungleich, doch ist nichts von Belang hervorzuheben.

1857.

Als erfreulich wird die beträchtliche Abnahme der Civilprozesse erwähnt, womit zugleich auchdie Zahl der Appellationen sich vermindert hat. Ebenso erfreulich ist auch die geringe Zahl der imBerichtsjahr durchgeführten Konkurse. Die sichtbare Zunahme der Rehabilitationen dürfte haupt-sächlich in der Erleichterung der Requisite zu Erlangung derselben zu suchen sein. Seit den vierJahren, in welchen sich das zweite Buch des privatrechtlichen Gesetzbuchs in Kraft befindet, ist vonder Gestaltung der Trauung bürgerlicher Ehen in 22 Fällen Gebrauch gemacht worden. — DieVereinbarung über Einführung direkter gegenseitiger Korrespondenz mit den Gerichtsbehörden aus-wärtiger Staaten hat nun auch mit Bayern, Baden und Württemberg stattgefunden. — Auch indiesem Jahr haben mehrere Gemeinden die Bereinigung ihrer Grundprotokolle bewerkstelligt undergibt sich als Folge solcher Bereinigungen die thatsächliche Verminderung der Auffalle und Pfand-versilberungen in den bereinigten Gemeinden, sowie der steigende Kredit bezüglich auf Kontrahirungvon Anleihen auf Grundbesitz. — Die Berichte über die Geschäftsführung der Notare lautenbefriedigend. Die obergerichtliche Visitation der Notariatskanzleien beschlug diejenige von Knonau,Bonstetten, Birmensdorf u. d. E., Wädensweil, Horgen oberer und unterer Theil, IV Wachten,Wiedikon, Außersihl u. d. E., Höngg-Weiningen u. d. E., deren Ergebniß zu keinen wesent-lichen Ausstellungen Veranlassung gab'. — Von Notariatskandidaten wurden zwar 3 geprüft, vondenen aber nur 1 das Fähigkeitszeugniß erhielt, sowie der im letzten Jahre geprüfte, über den derEntscheid damals noch nicht erfolgt war. 4 geprüfte und fähig erklärte Kandidaten wurden anNotariatsstellen befördert, 4 andere als Substitute von Notaren beeidigt.

Mit der Geschäftsführung der Schuldenschreiber erklären die Bezirksgerichte ihre Zufriedenheit.Bezüglich auf die Führung der Rechtstrieb- und Pfandprotokolle fand eine sorgfältige Prüfungdurch die Bezirksgerichte statt, welche bei einer beträchtlichen Zahl von Gemeindammännern eingutes, ja musterhaftes Resultat zeigte. Als besonders nachlässig wurden die Gemeindammänner vonBubikon, Dübendorf und Mönchaltorf bezeichnet, welche sämmtlich mit Ordnungsbußen belegtwerden mußten.

Ueber die Verrichtungen der Rechtsanwälte lautet das Urtheil der Bezirksgerichte jawohl alsdes Obergerichts günstig. — Zwei Kandidaten für die Kantonsprokuratur wurden in Eid undPflicht genommen; drei andre haben sich zur Prüfung angemeldet.

Ueber das Wirken der Geschäftsagenten wurde von den Bezirksgerichten keine Klagegeführt, auch hatte das Obergericht keine Veranlassung zu disziplinarischem Einschreiten. — Drei

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