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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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283
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davon wurden an auswärtige Behörden zur Beurtheilung überwiesen- - auf's folgende Jahr übergetragen

dazu kommen: Nichtanhandnahmbeschlüsse

- - Verworfene Anträge auf Anklagczustand

- - Verschiedene andere Beschlüsse

- - Präfitial-Verfüzungen

Die Prozeduren beschlagen folgende Verbrechen:

Ungehorsam gegen amtliche AnordnungVerbrechen gegen öffentliche Treu und Glauben

- der Unzucht

- gegen das Leben Anderer

- - die Gesundheit Anderer

- - das Eigenthum Anderer

- des Betrugs

- öffentlicher Beamter

Bei den durch Urtheil erledigten Prozeduren waren betheiligt:

Männliche Personenweibliche -Total

Von diesen Jnquifften wurden schuldig erklärt: auf Geständniß

- - - - - - auf Indizien

- - - - von der Instanz entlassen

- - - - freigesprochen

Von den Verurtheilten wurden belegt

L,. Mit Freiheitsstrafenund zwar a) mit Kettenstrafe

b) mit Zuchthausstrafeo) mit Gefängnißstraseä) mit Verweisung aus dem KantonL. Mit Ehrenstrafen

a) mit zeitweiligem Verlust des Aktivbürgerrechts

b) mit Einstellung im Amteo) mit Amtsentsetzung

6. Mit Vermögensstrafen

III. Geschäftsthütigkeit der Bezirksgerichte.Zahl der Sitzungen

- der behandelten Prozesse in Zivilsachen

I85l

1852

5

2

18

1

23

19

31

11

1198

690

603

535

2

1

16

16

19

18

19

15

12

1

328

337

90

102

2

313

s

62

?

375

338

221 jI09f

308

26

19

16

11

353

313*)

2

5

98

98

221

196

32

11

128

130

125

121

3

2

—

7

92

55

121

117

2015

1657

Ein Jnguisit wurde zum Tode verurlheilt, nach ersetzter Begnadigung durch den Großen Rath wurde die Todesstrafe vom Obergericht in lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt.

36 *