davon wurden an auswärtige Behörden zur Beurtheilung überwiesen- - auf's folgende Jahr übergetragen
dazu kommen: Nichtanhandnahmbeschlüsse
- - Verworfene Anträge auf Anklagczustand
- - Verschiedene andere Beschlüsse
- - Präfitial-Verfüzungen
Die Prozeduren beschlagen folgende Verbrechen:
Ungehorsam gegen amtliche AnordnungVerbrechen gegen öffentliche Treu und Glauben
- der Unzucht
- gegen das Leben Anderer
- - die Gesundheit Anderer
- - das Eigenthum Anderer
- des Betrugs
- öffentlicher Beamter
Bei den durch Urtheil erledigten Prozeduren waren betheiligt:
Männliche Personenweibliche -Total
Von diesen Jnquifften wurden schuldig erklärt: auf Geständniß
- - - - - - auf Indizien
- - - - von der Instanz entlassen
- - - - freigesprochen
Von den Verurtheilten wurden belegt
L,. Mit Freiheitsstrafenund zwar a) mit Kettenstrafe
b) mit Zuchthausstrafeo) mit Gefängnißstraseä) mit Verweisung aus dem KantonL. Mit Ehrenstrafen
a) mit zeitweiligem Verlust des Aktivbürgerrechts
b) mit Einstellung im Amteo) mit Amtsentsetzung
6. Mit Vermögensstrafen
III. Geschäftsthütigkeit der Bezirksgerichte.Zahl der Sitzungen
- der behandelten Prozesse in Zivilsachen
I85l
1852
5
2
18
1
23
19
31
11
1198
690
603
535
2
1
16
16
19
18
19
15
12
1
328
337
90
102
2
313
s
62
?
375
338
221 jI09f
308
26
19
16
11
353
313*)
2
5
98
98
221
196
32
11
128
130
125
121
3
2
—
7
92
55
121
117
2015
1657
Ein Jnguisit wurde zum Tode verurlheilt, nach ersetzter Begnadigung durch den Großen Rath wurde die Todesstrafe vom Obergericht in lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt.
36 *