476
Neu eingetheilt wurden
1851
1852
1853
1854
1855
1856
1857
1858
1859
1860
beim Genie-Korps
36
20
28
10
30
36
37
49
65
58
bei der Artillerie
94
100
151
97
97
96
119
95
113
107
„ „ Kavallerie
22
21
17
15
34
23
20
28
20
20
„ den Scharfschützen
57
59
61
67
65
54
108
69
82
80
bei der AuSzüger-Jnfanterie
413
807
819
815
810
836
877
859
758
817
„ „ Reserve und Landwehr
963
339
97
86
51
40
21
—
—
—
Summa
16t5
1319
1203
1150
1117
1085
1285
1100
1038
1112
IV. Bei der Militärschau-Kommission wurden vom Militärpflichtigen behufs Entlastungvom Militärdienst Gesuche eingegeben und behandelt
1851
1852
1853
1854
1855
1856
1857
1858
1859
1860
Total der eingegebenen Gesuche
2122
2107
1828
2443
2113
2501
2019
2527
2537
2805
Es wurden entlassen für immer
93
18
57
31
21
57
31
45
40
54
„ „ „ vom Waffendienst
1191
1199
691
1138
1054
1126
1018
1212
1126
1123
„ „ „ temvorär
465
701
533
611
697
722
586
651
584
685
Total
1749
1948
1264
1785
1775
1905
1668
1941
1750
1922
Es wurden abgewiesen
373
159
564
658
638
596
381
586
644
883
V. Militärpflichtersatz. Im Jahr 1852 erforderte die Reduktion der Ansätze in neueWährung große Mühe. In Folge von Reklamationen wurde beschlossen, daß die im hiesigen KantonNiedergelassenen Sachsen und dem Großherzogthum Baden Angehörigen, da von beiden Seitenförmliche Ministerial-Erklärungen beigebracht wurden, daß die in jenen Staaten sich aufhaltendenAngehörigen des Kantons Zürich zu keiner Art von Militärpflicht oder Ersatz angehalten werden,ebenfalls vom Militärpflichtersatz befreit sein sollen, wie dieß bei Angehörigen von Frankreich und Sardinien bereits der Fall ist. Im Jahr 1853 zeigte sich eine beträchtliche Vermehrungdes Ertrags, welche hauptsächlich dem Umstände zuzuschreiben ist, daß seit Einführung des neuenMilitärgesetzes eine genauere Kontrolirung der Ersatzpflichtigen ermöglicht wurde. Auf ähnlicheWeise wie voriges Jahr wurden auch die Angehörigen des Königreichs Bayern vom Militär-pflichtersatz befreit; ebenso im Jahr 1854 die Angehörigen von Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt; im Jahr 1855 diejenigen des Königreichs Preußen; 1856 die Angehörigenvon Großbritannien und Irland, von Württemberg und von Hannover . Nach denTabellen für den Bezug des Militärpflichtersatzes für 1857 ergaben sich 31570 Ersatzpflichtige,nämlich 19838 durch die Untersuchungskommission vom Militärdienst Befreite, 9700 Abwesende,1297 von Amtswegen Freie und 736 vom Waffendienst Ausgeschlossene. Im Jahr 1858 stelltesich die Zahl der Ersatzpflichtigen auf 33094. Von den Abwesenden find 760 in Neapel , 1607in Amerika , 3090 unbekannt abwesend u. s. f. 1859. Die Bezirkskommandanten wurden ange-wiesen, alle ausstehenden Restanzen einzutreiben. 1860 wurde die Frage aufgeworfen, ob nichtbei den stets im Steigen begriffenen Militärausgaben und dem Mißverhältniß zwischen den persön-lichen Leistungen der Dienstpflichtigen und den Geldleistungen der Ersatzpflichtigen, der Militär-pflichtersatz, da wo nicht Armuth oder Gebrechen besondere Berücksichtigung erheischen, erhöht werdensollte. Die Beantwortung dieser Frage fällt aber in eine künftige Periode.