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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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1851

1852

1853

1854

1855

1856

1857

1858

1859

1860

beim Genie-Korps

36

20

28

10

30

36

37

49

65

58

bei der Artillerie

94

100

151

97

97

96

119

95

113

107

„ „ Kavallerie

22

21

17

15

34

23

20

28

20

20

„ den Scharfschützen

57

59

61

67

65

54

108

69

82

80

bei der AuSzüger-Jnfanterie

413

807

819

815

810

836

877

859

758

817

„ „ Reserve und Landwehr

963

339

97

86

51

40

21

—

—

—

Summa

16t5

1319

1203

1150

1117

1085

1285

1100

1038

1112

IV. Bei der Militärschau-Kommission wurden vom Militärpflichtigen behufs Entlastungvom Militärdienst Gesuche eingegeben und behandelt

1851

1852

1853

1854

1855

1856

1857

1858

1859

1860

Total der eingegebenen Gesuche

2122

2107

1828

2443

2113

2501

2019

2527

2537

2805

Es wurden entlassen für immer

93

18

57

31

21

57

31

45

40

54

„ „ „ vom Waffendienst

1191

1199

691

1138

1054

1126

1018

1212

1126

1123

„ „ „ temvorär

465

701

533

611

697

722

586

651

584

685

Total

1749

1948

1264

1785

1775

1905

1668

1941

1750

1922

Es wurden abgewiesen

373

159

564

658

638

596

381

586

644

883

V. Militärpflichtersatz. Im Jahr 1852 erforderte die Reduktion der Ansätze in neueWährung große Mühe. In Folge von Reklamationen wurde beschlossen, daß die im hiesigen KantonNiedergelassenen Sachsen und dem Großherzogthum Baden Angehörigen, da von beiden Seitenförmliche Ministerial-Erklärungen beigebracht wurden, daß die in jenen Staaten sich aufhaltendenAngehörigen des Kantons Zürich zu keiner Art von Militärpflicht oder Ersatz angehalten werden,ebenfalls vom Militärpflichtersatz befreit sein sollen, wie dieß bei Angehörigen von Frankreich und Sardinien bereits der Fall ist. Im Jahr 1853 zeigte sich eine beträchtliche Vermehrungdes Ertrags, welche hauptsächlich dem Umstände zuzuschreiben ist, daß seit Einführung des neuenMilitärgesetzes eine genauere Kontrolirung der Ersatzpflichtigen ermöglicht wurde. Auf ähnlicheWeise wie voriges Jahr wurden auch die Angehörigen des Königreichs Bayern vom Militär-pflichtersatz befreit; ebenso im Jahr 1854 die Angehörigen von Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt; im Jahr 1855 diejenigen des Königreichs Preußen; 1856 die Angehörigenvon Großbritannien und Irland, von Württemberg und von Hannover . Nach denTabellen für den Bezug des Militärpflichtersatzes für 1857 ergaben sich 31570 Ersatzpflichtige,nämlich 19838 durch die Untersuchungskommission vom Militärdienst Befreite, 9700 Abwesende,1297 von Amtswegen Freie und 736 vom Waffendienst Ausgeschlossene. Im Jahr 1858 stelltesich die Zahl der Ersatzpflichtigen auf 33094. Von den Abwesenden find 760 in Neapel , 1607in Amerika , 3090 unbekannt abwesend u. s. f. 1859. Die Bezirkskommandanten wurden ange-wiesen, alle ausstehenden Restanzen einzutreiben. 1860 wurde die Frage aufgeworfen, ob nichtbei den stets im Steigen begriffenen Militärausgaben und dem Mißverhältniß zwischen den persön-lichen Leistungen der Dienstpflichtigen und den Geldleistungen der Ersatzpflichtigen, der Militär-pflichtersatz, da wo nicht Armuth oder Gebrechen besondere Berücksichtigung erheischen, erhöht werdensollte. Die Beantwortung dieser Frage fällt aber in eine künftige Periode.